Mann aus der Region wegen Rassendiskriminierung verurteilt
Rassendiskriminierung: ein Tatbestand, von dem viel gesprochen wird, zu dem es aber nur selten eine Anzeige gibt – im Kanton Zürich laut Kantonspolizei zwischen 2009 und 2016 pro Jahr im Schnitt etwa ein Dutzend – und noch seltener dann auch ein Urteil. Nun aber liegt wieder einmal ein solches vor, ausgefällt von der Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster. Sie sprach einen heute 65-Jährigen aus dem Oberland kürzlich per Strafbefehl der Rassendiskriminierung schuldig.
Als «Parasiten» bezeichnet
Der geborene Slowene hatte über zehn Jahre hinweg drei Websites betrieben. Auf diesen Medien verbreitete er «weltweit und für jeden Internetnutzer einsehbar zahlreiche antisemitische Inhalte», wie es im Strafbefehl heisst. So habe man auf den Homepages unter anderem lesen können, dass die Juden «Verbrecher des Satans» seien oder sich wie «Parasiten» benähmen. Ferner fanden sich auf den Websites viele «inhaltlich wenig zusammenhängende antisemitische Zitate von Adolf Hitler, Benito Mussolini, Joseph Goebbels und anderen Repräsentanten nationalsozialistischer Propaganda».
Der Mann interessierte sich aber nicht nur für Nazi-Propaganda, sondern auch für Waffen. So hatte er laut Strafbefehl ohne Bewilligung aus Thailand zwei einhändig bedienbare Messer mit Aufklappmechanismus sowie einen Schlagring eingeführt. Zudem bewahrte er in seiner Wohnung drei Pistolen und Munition auf – ungesichert.
Eine bedingte Geldstrafe
Für diese Taten wurde er mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 70 Franken bestraft. Da es sich um eine bedingt ausgesprochene Sanktion handelt, muss die Strafe nicht bezahlt werden. Zu begleichen sind jedoch eine Busse von 1200 Franken sowie die Verfahrenskosten von 3560 Franken. insgesamt also über 4700 Franken.
Die Waffen wurden vernichtet. Die Websites sind mittlerweile nicht mehr in Betrieb.
