Zwölf Jahre Haft für blutigen Streit «um nichts»
Sie hatten alle das Züri-Fäscht besucht, am Bahnhof Rüti trafen sie kurz nach Mitternacht dann aufeinander, und am Schluss waren ein damals 29-jähriger und ein 31-jähriger Deutscher verletzt, der eine sogar lebensgefährlich. Dass der Festbesuch in den ersten Stunde des 2. Juli 2016 so endete, das ist nach Überzeugung des Staatsanwaltes, der den Fall später untersuchte, auf das Verhalten eines Irakers zurückzuführen. Der heute 21-Jährige habe einen Disput mit den späteren Opfern ausgelöst und mit einem Messer auf sie eingestochen.
Der Iraker selber weiss gemäss seinen Angaben nicht mehr genau, was damals passierte. Und sein Verteidiger stellte das Ereignis an einem Prozess vor zwei Wochen vor dem Bezirksgericht Hinwil quasi als Unfall dar (wir berichteten).
Genugtuungszahlung für die Opfer
Eine Version, für die das Bezirksgericht nicht den geringsten Hinweis fand. Deshalb sprach das Gericht den Iraker am Dienstag der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Die Strafe: zwölf Jahre Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte 14 Jahre gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Zudem hat der Verurteilte den beiden Deutschen eine Genugtuung von 16’000 und 8000 Franken zu zahlen und Verfahrenskosten von über 20’000 Franken zu übernehmen.
«Nach Zufallsprinzip zugestochen»
«Diese Tat war in jeder Hinsicht vermeidbar», fasste die vorsitzende Richterin die Gründe für den Schulspruch zusammen. Denn der Iraker habe sich anfangs durchaus vernünftig verhalten, als er erkannte, dass mit den beiden späteren Opfer – muskulöse, stark betrunkene, aggressive Männer – nicht gut Kirschen essen ist. Trotzdem habe der Iraker, «wohl aus völlig nichtigem Anlass», im Bahnhof Rüti die beiden Deutschen angesprochen. Es kam zu gegenseitigen Beleidigungen, dann zu einem Gerangel. Schliesslich habe der Mann ein Messer gezückt und «mehr oder weniger nach Zufallsprinzip zugestochen».
Griff zu Messer war «perfid»
Und dass, obwohl der Iraker «jederzeit hätte flüchten können». Doch er habe das Gegenteil gemacht, sagte die Richterin, habe «die Situation noch verschärft» und trotz Beschwichtigungsversuchen seiner Freundin «in reinem Machoverhalten» nicht vom Gerangel abgelassen. So habe auch «bei weitem» keine Notwehrsituation vorgelegen.
Kurz: «es hätte absolut keines Messers bedurft» bei jenem Disput. Dass der Mann trotzdem zu einem – bis heute unauffindbaren – Messer gegriffen und zugestochen habe, «das ist perfid». Und die Folgen für den einen Deutschen waren fatal: «sein Leben hing an einem seidenen Faden».
Am Schluss ihrer Urteilsbegründung zitierte die Richterin die Aussage einer Zeugin. Die Frau, die den Streit beobachtet hatte, sagte das, was das Gericht auch als Motiv für die Tat sieht: «Es ging um nichts».
