Sie hatten alle das Züri-Fäscht besucht, am Bahnhof Rüti trafen sie kurz nach Mitternacht dann aufeinander, und am Schluss waren ein damals 29-jähriger und ein 31-jähriger Deutscher verletzt, der eine sogar lebensgefährlich. Dass der Festbesuch in den ersten Stunde des 2. Juli 2016 so endete, das ist nach Überzeugung des Staatsanwaltes, der den Fall später untersuchte, auf das Verhalten eines Irakers zurückzuführen. Der heute 21-Jährige habe einen Disput mit den späteren Opfern ausgelöst und mit einem Messer auf sie eingestochen.
Der Iraker selber weiss gemäss seinen Angaben nicht mehr genau, was damals passierte. Und sein Verteidiger stellte das Ereignis an einem Prozess vor zwei Wochen vor dem Bezirksgericht Hinwil quasi als Unfall dar (wir berichteten).
Genugtuungszahlung für die Opfer
Eine Version, für die das Bezirksgericht nicht den geringsten Hinweis fand. Deshalb sprach das Gericht den Iraker am Dienstag der mehrfachen versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Die Strafe: zwölf Jahre Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte 14 Jahre gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Zudem hat der Verurteilte den beiden Deutschen eine Genugtuung von 16’000 und 8000 Franken zu zahlen und Verfahrenskosten von über 20’000 Franken zu übernehmen.
«Nach Zufallsprinzip zugestochen»

