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Sie wollte Freund erstechen – doch er will weiter mit ihr leben

Eine junge Frau hat in Dübendorf versucht, ihren Freund zu erstechen. Dafür ist sie am Donnerstag vom Bezirksgericht Uster in eine stationäre Therapie geschickt worden. Trotz der Tat und der Strafe, für welche die Frau nun einige Zeit in einer geschlossenen Einrichtung «verschwindet», glauben Täter und Opfer an ein Zusammenleben.

Das Bezirksgericht Uster hat für eine junge Frau, die ihren Freund umbringen wollte, eine stationäre Therapie angeordnet. (Archivbild: Thomas Hulliger)

Sie wollte Freund erstechen – doch er will weiter mit ihr leben

«Stabil» sei ihr gesundheitlicher Zustand heute, sagte die 31-Jährige, die am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Uster stand. Ganz anders zumute war ihr eines Morgens Mitte November 2016. An jenem Tag «wollte und musste ich die Wohnung verlassen», in der sie mit ihrem damals 34-jährigen Freund in Dübendorf lebte. Dem Freund, von dem sie sich bedroht fühlte, nachdem er sie zwei Wochen zuvor massiv geschlagen hatte. Sie sei unter grosser seelischer Belastung gestanden, stark verängstigt gewesen und hatte einmal mehr zu viel getrunken – «und dann griff ich zum Messer und stach einfach zu.»

Mit 20 Zentimeter langem Messer zugestochen

In der Anklage, die später zu dem Fall erstellt wurde, ist von einem 20 Zentimeter langen Messer als Tatwaffe die Rede. Das Messer stach die Frau dem im Schlafzimmer «ahnungslos im Bett liegenden» Freund in den Bauch. Anschliessend sagte sie ihm laut Anklage, dass sie ihn eigentlich sogar hätte enthaupten wollten. Durch den Stich wurde der Mann so schwer verletzt, dass er, hätte er nicht noch selbst den Rettungsdienst alarmiert, «ohne sofortige ärztliche Intervention gestorben wäre».

«Ich wollte ihn zu keinem Zeitpunkt töten», beteuerte die Frau vor Gericht. Weshalb sie dennoch zum Messer gegriffen habe, das könne sie sich nicht erklären, sie sei damals «wie durchgedreht gewesen». Heute «habe ich ein sehr gutes Verhältnis» zu dem Mann. Sie und ausdrücklich auch er wollen ihre Beziehung denn auch weiterführen. Dass das vielleicht nicht klappen könnte, dafür «sehe ich sehe keine Hindernisse».

«Unheilvolle Dynamik»

«Ein wahrlich nicht alltäglicher Fall», fand auch der Verteidiger der 31-Jährigen. Heute seien die Frau und der Mann wieder ein Paar, damals aber sei «eine unheilvolle Dynamik» in die Beziehung gekommen. Diese Dynamik führte zur Tat, mit der die Frau aber niemals den Tod ihres Partners erreichen wollte, denn sonst hätte sie sicher nicht nur einmal zugestochen und nicht an einen Ort wie dem Bauch, sondern etwa dem Hals.

Auch wegen des Alkoholkonsums – zur Tatzeit hatte die Frau etwa drei Promille intus – sei von «einer deutlich verminderten Steuerungsfähigkeit» an jenem Morgen auszugehen. Eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung und eine Bestrafung von zehn Monaten bedingt und die Anordnung einer ambulanten Therapie seien deshalb angemessen.

Warum denn ins Schlafzimmer gegangen?

Über diese Ausführungen konnte der Staatsanwalt nur den Kopf schütteln. Für ihn war die Tat eine klar vorsätzlich begangene versuchte Tötung. Dass die Frau sich von ihrem Freund bedroht gefühlt habe, «das ist eine reine Schutzbehauptung». Es habe keinen Grund gegeben, ins Schlafzimmer zu gehen und auf den Mann einzustechen. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von achteinhalb Jahren, die zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben sei.

Behandlung als «Chance»

Das Gericht folgte dem Antrag der Anklage, wählte allerdings eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Diese wird aufgeschoben zugunsten einer stationären psychiatrischen und Sucht-Therapie. Eine Behandlung, die unumgänglich sei und welche die Frau nach mehreren gescheiterten Therapien unbedingt «als Chance» sehen solle.

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