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Blaulicht

Wie ist die Tat abgelaufen?

Es war eine blutige Auseinandersetzung, die sich in einer Sommernacht vor eineinhalb Jahren am Bahnhof Rüti zutrug. Der Staatsanwalt sieht als Verursacher der Tat einen jungen Iraker, den er deshalb für 14 Jahre ins Gefängnis schicken möchte. Alles falsch, sagt hingegen der Verteidiger und fordert einen Freispruch.

Im Bahnhof Rüti hatte ein junger Iraker im Sommer 2016 zwei Männer während eines Disputs zum Teil lebensgefährlich verletzt. Nun stand der Angreifer vor Gericht. (Archivbild: Mano Reichling)

Wie ist die Tat abgelaufen?

Ein 29-Jähriger mit einer aufgeschlitzten Halsschlagader, aus der fortzu Blut lief, und weiteren Wunden, ein 31-Jähriger mit einem kleinen Stich im Brustkorb – so endete in der zweiten Stunde des 2. Juli 2016 das Züri-Fäscht für zwei Deutsche am Bahnhof Rüti. Dort nämlich waren die beiden in einen Streit geraten, der den Jüngeren beinahe das Leben kostete (wir berichteten mehrfach über den Fall).

«Die Situation wurde immer bedrohlicher»

Wie es zu dazu kam, darüber gibt es zwei Versionen. Zuerst diejenige des Mannes, der später als Verantwortlicher für die Auseinandersetzung ausgemacht wurde und sich deshalb am Dienstag vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten musste.

Der heute 21-jährige Iraker war mit seiner damaligen 18-jährigen Schweizer Freundin am Züri-Fäscht. Nach Mitternacht nahmen sie den Zug nach Hause und stiegen in Rüti aus. Auf dem Perron sei er dann von den beiden am selben Ort ausgestiegenen, stämmigen Deutschen, die schon zuvor «herumgeschrien und Leute beleidigt» hatten, wegen seiner schlanken Statur provoziert worden. «Die Situation wurde immer bedrohlicher», ein Deutscher sagte Dinge wie «du Hurensohn» zu ihm, dann seien sie auf ihn losgegangen. Der Iraker griff zu einem seinen Angaben nach kleinen Sackmesser – und was er danach tat, «das weiss ich nicht; alles ging sehr schnell». In Panik und Angst liefen er und seine Freundin weg, Stunden später stellte sich das Paar.

Der Auslöser: «eine lapidare Kleinststreitigkeit»

Version 2 ist diejenige des Staatsanwaltes. Für ihn hat der Iraker den Streit ausgelöst, indem er auf dem Perron stehenblieb und einem der Deutschen sagte, «hey, häsch es Problem?». Danach sei es zu der Auseinandersetzung gekommen. Versuche der Freundin des Irakers, den Streit zu schlichten, fruchteten nichts. Anschliessend habe der junge Mann mehrmals zugestochen.

Für den Staatsanwalt war das, was am Bahnhof Rüti passierte, «ein Fall, der exemplarisch zeigt», welche extremen Folgen die heutige «ausufernde Spassgesellschaft» haben könne. Der Iraker habe wegen «einer lapidaren Kleinststreitigkeit» eine «unbegreifliche und absolut sinnlose Tat» verübt, bei der es «lediglich dem Zufall zu verdanken ist», dass das schwer verletzte Opfer überlebt.

Tatwaffe bis heute unauffindbar

Der Angeklagte «hätte jederzeit wegrennen können», sagte der Staatsanwalt, es habe also keine Notwehrsituation vorgelegen. Im Gegenteil: der junge Mann habe in «einer Demonstration ausgeprägten Machoverhaltens» mit einem vermutlich längeren Messer als angegeben zugestochen; einem Messer, das trotz grosser Suche bis heute unauffindbar ist. Der Iraker, der bei der Tat «einen erschreckenden Vernichtungswillen» gezeigt. habe, sei wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung zu 14 Jahren Haft zu verurteilen.

Von zwei «Chäschte» angegriffen?

Den recht radikalen Ausführungen des Staatsanwaltes stand der Verteidiger um nichts zurück. «Die Tatvorwürfe gehen fehl», sagte er, und forderte deshalb einen Freispruch und eine Entschädigung seines Mandanten mit über 50’000 Franken.

Denn nicht der Iraker, sondern die beiden Deutschen hätten damals in Rüti «den Erstkontakt hergestellt» und damit den Streit ausgelöst. Bei den vermeintlichen Opfern habe es sich um aggressive, trainierte «Chäschte» gehandelt, die 1,6 bis 2,5 Promille intus hatten und in ihrem Heimatland schon in schwerste Schlägereien verwickelt waren. Der Iraker habe zu seinem Schutz zum Messer gegriffen, und während des Gerangels seien dann – «ohne gezielte Stichbewegungen» – die Verletzungen entstanden. Also quasi ein absolut ungewollter Unfall.

Ein Urteil wurde am Dienstag noch nicht gefällt. Das Strafmass wird Ende dieses Monats bekannt gegeben.
 

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