Bis an jenem Novemberabend im Jahr 2016 kannten sie einander noch nicht: ein Flüchtling aus dem Irak und eine Lehrtochter aus Uster. Im Zug trafen sie dann zufällig aufeinander, es entwickelte sich ein Gespräch, man lachte, empfand schnell gegenseitige Sympathie. In Uster stiegen die beiden aus, gingen noch kurz in eine Bar ein Bier trinken, anschliessend begleitete der Mann die Frau zu Fuss nach Hause.
Soweit deckt sich die Schilderung des Ablaufs, danach gibt es bedeutende Abweichungen. So wirft der Staatsanwalt, der sich später mit dem Zusammentreffen befasste, dem Mann vor, die Frau auf dem Heimweg bedrängt und schliesslich kurz vor Mitternacht vergewaltigt zu haben.
«Wir hatten es doch so schön zusammen»
«Ich verstehe nicht, weshalb sie mich angezeigt hat. Wir hatten es doch so schön zusammen an jenem Abend», sagt hingegen der 25-jährige irakische Asylbewerber, der vor ein paar Tagen als Angeklagter vor dem Bezirksgericht Uster stand. Nicht er habe sie bedrängt, sondern die heute 18-jährige Schweizerin habe ihn beim Heimlaufen «übertrieben berührt» und «grosse Lust» gezeigt. Nach gegenseitigen Küssen habe sie sich dann halb ausgezogen und sie hätten Sex gehabt – «alles mit ihrem Einverständnis». Die Anzeige, welche die junge Frau drei Tage später einreichte, sei nur erfolgt, weil ihre Eltern Druck gemacht hätten. Das habe sie ihm bei einem späteren, zufälligen Treffen gesagt.
Frau hat Erinnerungslücken

