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Kein «Geheimprozess» gegen Sohn von Ueli Maurer

Der Prozess gegen den Sohn von Bundesrat Ueli Maurer wird nicht im Geheimen stattfinden, sondern im Beisein von Medienvertretern. Dies hat das Bezirksgericht Hinwil beschlossen.

Der grosse Saal des Bezirksgerichts Hinwil: hier wird vermutlich der Prozess gegen den Bundesratssohn staffinden – ohne Zuschauer, aber im Beisein von Medienvertretern. (Bild: Gerichte Zürich)

Kein «Geheimprozess» gegen Sohn von Ueli Maurer

Ein Sohn des Hinwiler Bundesrates Ueli Maurer muss sich im kommenden Frühjahr wegen verschiedener Gesetzesverstösse vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten (wir berichteten darüber). Um den jungen Angeklagten, für den sich die Medien alleine wegen seines prominenten Namens überaus interessieren, zu schützen, beantragte dessen Verteidiger den Ausschluss aller Zuschauer an der Verhandlung. Medien skandalisierten dieses Begehren danach zu einem Wunsch nach einem «geheimen Prozess» hinauf – ein Unsinn, denn prinzipiell kann jeder Angeklagte, der schutzwürdige Interessen zu haben glaubt, einen Ausschluss der Öffentlichkeit verlangen.

«Auf Sensation fokussierender Berichterstattung vorbeugen»

Das Bezirksgericht Hinwil hat sich in diesem heiklen Fall nun zu einem Mittelweg entschlossen: Die Öffentlichkeit wird von der Verhandlung ausgeschlossen, akkreditierte Gerichtsberichterstatter haben jedoch Zutritt. Dies geht aus einem Beschluss des Gerichtes hervor, den die Parteien und Medienvertreter am Dienstag erhielten.

Begründet wird der ungewöhnlich umfassende, sehr nachvollziehbar hergeleitete Entscheid unter anderem damit, dass «eine nüchterne, seriöse und sorgfältige Berichterstattung, wie sie von erfahrenen und verantwortungsbewussten Gerichtsberichterstattern erwartet werden kann und muss, einer nur auf Sensation fokussierenden Berichterstattung vielleicht vorbeugen kann». Damit würde sich wahrscheinlich auch das zentrale Ziel des Ausschlussbegehrens, den Schutz der Persönlichkeit des Sohns, erreichen lassen, was bei einer Öffnung des Prozesses für alle Interessierten nicht der Fall wäre.

Anklagepunkte bleiben im Dunkeln

Um was genau es beim Prozess allerdings geht, das bleibt weiterhin im Dunkeln. Klar ist, dass ein Verkehrsunfall behandelt wird, den der Bundesratssohn vor zwei Jahren verursachte; dazu kommen aber noch weitere, bisher öffentlich nicht bekannte Straftaten. Welche, das erfahren die zum Prozess zugelassenen Journalisten «zu Beginn der Verhandlung». Erst dann nämlich erhalten sie gemäss dem Beschluss des Gerichtes eine Anklageschrift.

Die Verhandlung selber dürfte zu einer kurzen Sache werden. Das, weil sie im sogenannten abgekürzten Verfahren durchgeführt wird, da der Beschuldigte geständig ist und bereits ein Urteilsvorschlag vorliegt. Vorschläge in solchen Verfahren segnet das Gericht in der Regel ab.

 

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