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Chefin lieferte AHV-Abzüge nicht ab

Gleich gegen drei Bundesgesetze hat eine 43-jährige Geschäftsführerin eines Unternehmens aus dem Bezirk Pfäffikon verstossen.

Die Geldbeträge wurden nicht an die Ausgleichskasse weitergeleitet. (Symbolbild: Archiv Züriost)

Chefin lieferte AHV-Abzüge nicht ab

Ein schlechtes «Geschäft» hat eine Geschäftsführerin einer Firma aus dem Bezirk Pfäffikon gemacht: die Frau lieferte Lohnabzüge für Vorsorgeeinrichtungen im Umfang von mindestens 839 Franken nicht ab – und muss nun deswegen eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken zahlen. Total also 1300 Franken.

Die 43-Jährige hatte einer Mitarbeiterin bei der Lohnabrechnung die gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge für die AHV und ALV sowie die Unfallversicherung und das Krankentraggeld und die Beiträge an die Pensionskasse abgezogen. Die Chefin «unterliess es aber hernach in Kenntnis der entsprechenden Pflicht», die Beiträge unter anderem der Ausgleichskasse weiterzuleiten, wie dem kürzlich ergangenen Strafbefehl zu diesem Fall zu entnehmen ist.

Firma ging in Konkurs

Deshalb wurde sie von der Staatsanwaltschaft wegen Vergehens gegen drei Bundesgesetze verurteilt. Zur Busse und zu den Verfahrenskosten kam dabei noch eine bedingte Geldstrafe im Umfang von 2400 Franken. Die abgezweigten 839 Franken hatte die Frau übrigens in die finanziell angeschlagene Firma gesteckt. Genützt hat es letztlich nichts: Das Unternehmen ging dieses Jahr in Konkurs.

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