Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Blaulicht

Darum wurde ein Oberländer Polizist freigesprochen

Ein im Oberland tätig gewesener Zürcher Kantonspolizist soll einem Straftäter, der auch als Informant der Polizei agierte, verbotenerweise Interna verraten haben. Das Bezirksgericht Hinwil sprach den Polizisten nun aber vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung frei, da die weitergegebene Information «einfach so dahingeredet war» und nicht auf klassifizierten Fakten beruhte.

Vor dem Bezirksgericht Hinwil stand für einmal ein Polizist als Angeklagter. Er wurde aber vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen. (Bild: Gerichte Zürich)

Darum wurde ein Oberländer Polizist freigesprochen

«Mit Herz und Seele» arbeite er seit rund 20 Jahren bei der Kantonspolizei Zürich, sagte der Mann, der am Freitag als Angeklagter vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Hinwil stand. In jüngster Zeit war er als Mitglied einer verdeckt im Zürcher Oberland operierenden Einheit tätig, die sich mit der Fahndung nach Verantwortlichen schwerer Straftaten und mit gezielten Aktionen gegen das kriminelle Milieu befasst.

Zusammenarbeit mit Informanten schlecht geregelt

In dieser Eigenschaft führte er auch «zwischen zwei und fünf» Informanten. Eine, wie er selber sagt, «sehr anspruchsvolle» und recht aufwändige Sache, zu der zudem «nichts richtig klar definiert ist» bei der Kantonspolizei. Eine Sache aber auch, die für eine effektive Strafverfolgung äusserst wichtig ist: ein grosser Teil der Erfolge und Verhaftungen der Kapo kämen dank der Zusammenarbeit mit «Quellen», wie die Informanten auch genannt werden, zustande.

Um Auskunft zu Strafanzeige angefragt

Auf dieser extremen Gratwanderung im Umgang mit Quellen, die nie aus edlen Motiven mit der Polizei zusammenarbeiten würden, sondern primär aus Eigennutz, hatte der Polizist nach Ansicht von Kollegen den Spielraum etwas zu weit ausgereizt. So kam erstaunlicherweise ein aus den eigenen Reihen angestossenes Verfahren gegen den Mann ins Rollen.

Der für den Fall zuständige Staatsanwalt warf dem Polizisten schliesslich vor, einem seiner Informanten die Frage, ob gegen ihn neue Strafanzeigen vorlägen, nach einem Blick ins Polizei-Informationssystem POLIS beantwortet zu haben. Das sei eine Amtsgeheimnisverletzung. Der Informant, laut Staatsanwalt «ein Tunichtgut par excellence», hatte nach Anzeigen gefragt, da gegen ihn früher schon mehrere Verfahren geführt wurden.

Und so paradox es nun tönt: genau das machte ihn als Informanten so wertvoll, verfügte er als Straftäter doch über hervorragende Informationen aus einem bestimmten Bereich der Kriminalität – Details dazu dürfen an dieser Stelle gemäss einer Verfügung des Gerichtes nicht verbreitet werden. Der Staatsanwalt forderte für den Polizisten, der zweifellos «ein verdienter Beamter der Kantonspolizei ist», eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 60 Franken und eine Busse von 800 Franken.

«Nie Polizeiinterna preisgegeben»

«Ich habe dem Informanten nie Polizeiinterna preisgegeben, und ich habe nichts falsch» beteuerte der angeklagte Polizist. Auf die Frage des Informanten nach Strafanzeigen habe er lediglich mit einem unverbindlichen Spruch reagiert. Der Verteidiger des Oberländers forderte deshalb einen Freispruch: es gäbe «nicht einmal einen dringenden Tatverdacht», dass der Polizist Informationen aus dem POLIS ausgeplaudert habe.

Spontan etwas Nichtssagendes geantwortet

«Es ist kein einfacher Fall», betonte der Richter zur Eröffnung der Urteilsverkündung. Man sei jedoch zu einem Freispruch gekommen.

Hätte der Polizist seinem Informanten erst nach einem Blick ins POLIS Auskunft über neue Strafverfahren gegeben, wäre das klar eine Amtsgeheimnisverletzung gewesen. Doch die Auskunft des Polizisten habe nicht auf POLIS-Informationen beruht, sondern es sei wahrscheinlich tatsächlich eine spontane, nichtssagende Antwort gewesen. Oder wie es der Richter formulierte: «Es war einfach so dahingeredet, um den Informanten zu besänftigen oder abzuwimmeln.»

Ob der Freispruch Bestand haben wird, ist noch nicht klar. Der Staatsanwalt sagte auf Anfrage, er werde das Urteil prüfen und dann über eine Berufung entscheiden.

 

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns