Kassiererin stahl über 2000 Franken – verurteilt
Eine Kassiererin, die nicht nur in die Kasse gegriffen hat, um den Kunden Herausgeld zu geben, sondern auch, um sich selbst zu bedienen, ist wegen mehrfacher Veruntreuung und Urkundenfälschung verurteilt worden. Die Mazedonierin, die in einer Zürcher Oberländer Filiale eines grossen Schweizer Discounters arbeitete, fasste eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 80 Franken.
Da die Strafe bedingt ausgesprochen wurde, ist sie nicht zu bezahlen. Dies im Gegensatz zu einer Busse von 800 Franken und Verfahrenskosten von 860 Franken, wie einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist.
Unterschrift gefälscht
Die Frau hatte im ersten Halbjahr 2017 «mehrmals Bargeld im Gesamtbetrag von 2138 Franken aus der ihr anvertrauten Registrierkasse entnommen». Damit das nicht auffiel, hatte die Angestellte laut dem Strafbefehl zuerst Waren an der Kasse eingescannt und dann einen fingierten Beleg für eine Warenrücknahme ausgedruckt. Den Beleg versah sie mit einem beliebigen Namen eines angeblichen Kunden, fälschte die Unterschrift oder warf den Beleg weg.
