Drei Jugendliche hantieren eines abends im Keller eines Einfamilienhauses in Kyburg mit einer Pistole. Es löst sich ein Schuss und trifft einen des Trios, einen 16-Jährigen, in den Hals. Der Teenager wird derart schwer verletzt, dass er an den Folgen wahrscheinlich sein Leben lang leiden wird.
Was sich am 13. Oktober 2015 im beschaulichen Kyburg abspielte, war eine Tragödie. Die zwei unverletzt gebliebenen Beteiligten wurden vorübergehend verhaftet und ein heute 18-Jähriger schliesslich angeklagt.
Bedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen
Am Mittwoch nun sprach ihn das Jugendgericht Pfäffikon der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig. Der Teenager wurde zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt, wie Gerichtspräsident Thomas Rehm auf Anfrage sagte. Die Strafe wurde bedingt erlassen, muss also nicht abgesessen werden, sofern sich der Jugendliche innerhalb der Probezeit von einem Jahr nichts zuschulden kommen lässt.
Zudem ordnete man eine sogenannte persönliche Betreuung an. Das ist eine im Jugendstrafrecht mögliche Schutzmassnahme, mit welcher die Eltern in der Erziehung des Kindes unterstützt werden. Ferner muss der junge Mann sich in eine ambulante psychiatrische Behandlung begeben und einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen.

