Fataler Schiessunfall: 18-Jähriger verurteilt
Drei Jugendliche hantieren eines abends im Keller eines Einfamilienhauses in Kyburg mit einer Pistole. Es löst sich ein Schuss und trifft einen des Trios, einen 16-Jährigen, in den Hals. Der Teenager wird derart schwer verletzt, dass er an den Folgen wahrscheinlich sein Leben lang leiden wird.
Was sich am 13. Oktober 2015 im beschaulichen Kyburg abspielte, war eine Tragödie. Die zwei unverletzt gebliebenen Beteiligten wurden vorübergehend verhaftet und ein heute 18-Jähriger schliesslich angeklagt.
Bedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen
Am Mittwoch nun sprach ihn das Jugendgericht Pfäffikon der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig. Der Teenager wurde zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt, wie Gerichtspräsident Thomas Rehm auf Anfrage sagte. Die Strafe wurde bedingt erlassen, muss also nicht abgesessen werden, sofern sich der Jugendliche innerhalb der Probezeit von einem Jahr nichts zuschulden kommen lässt.
Zudem ordnete man eine sogenannte persönliche Betreuung an. Das ist eine im Jugendstrafrecht mögliche Schutzmassnahme, mit welcher die Eltern in der Erziehung des Kindes unterstützt werden. Ferner muss der junge Mann sich in eine ambulante psychiatrische Behandlung begeben und einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen.
Kein Vorsatz erkennbar
Das Urteil mag relativ milde tönen, wäre doch im Maximum eine Freiheitsstrafe von einem Jahr möglich gewesen. Wie schon für die Anklagebehörde, war es jedoch auch für das Gericht klar, dass es sich bei der Schussabgabe um einen Unfall handelte und nicht um eine irgendwie vorsätzlich begangene Tat. Weshalb sich an jenem Abend vor zwei Jahren aus der Pistole, die aus dem Umfeld der Familie eines Beteiligten stamme, ein Schuss löste, ist laut Thomas Rehm bis heute «menschlich nicht nachvollziehbar». Mit Rücksicht auf die beteiligten Jugendlichen und ihre Familien wollten weder der die Anklagebehörde noch das Gericht weitere Details zu dem Fall bekannt geben.
Noch ist ein Verfahren hängig
Das Urteil des Jugendgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Und der ungewöhnliche Fall ist auch sonst noch nicht abgeschlossen: Denn es läuft noch ein Verfahren gegen einen Erwachsenen. Informationen dazu waren beim zuständigen Staatsanwalt gestern aber nicht erhältlich, «da es sich um eine laufende Untersuchung handelt».
