Abo

Blaulicht

Fataler Schiessunfall: 18-Jähriger verurteilt

Durch einen Schuss aus einer Pistole war in Kyburg ein 16-Jähriger vor zwei Jahren schwer verletzt worden. Jetzt hat das Gericht den Schützen, einen Kollegen des Opfers, verurteilt. Da das Gericht die Tragödie klar als Unfall einstufte, fiel die Strafe mild aus.

Drei Jugendliche hantieren eines abends im Keller eines Einfamilienhauses in Kyburg mit einer Pistole. Es löst sich ein Schuss und trifft einen des Trios, einen 16-Jährigen, in den Hals. Der Teenager wird derart schwer verletzt, dass er an den Folgen wahrscheinlich sein Leben lang leiden wird.

Was sich am 13. Oktober 2015 im beschaulichen Kyburg abspielte, war eine Tragödie. Die zwei unverletzt gebliebenen Beteiligten wurden vorübergehend verhaftet und ein heute 18-Jähriger schliesslich angeklagt.

Bedingte Freiheitsstrafe von 60 Tagen

Am Mittwoch nun sprach ihn das Jugendgericht Pfäffikon der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig. Der Teenager wurde zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt, wie Gerichtspräsident Thomas Rehm auf Anfrage sagte. Die Strafe wurde bedingt erlassen, muss also nicht abgesessen werden, sofern sich der Jugendliche innerhalb der Probezeit von einem Jahr nichts zuschulden kommen lässt.

Zudem ordnete man eine sogenannte persönliche Betreuung an. Das ist eine im Jugendstrafrecht mögliche Schutzmassnahme, mit welcher die Eltern in der Erziehung des Kindes unterstützt werden. Ferner muss der junge Mann sich in eine ambulante psychiatrische Behandlung begeben und einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.