Sperrgebiet Volketswil - Strafe wegen Rayonverbot-Missachtung
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland hat einen 29-jährigen Mann des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Franken bestraft. Zusätzlich zu dieser Sanktion von 2400 Franken kommen eine Busse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Insgesamt sind also 3700 Franken zu zahlen, wie einem jüngst erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist.
Gericht hatte ein fünf Jahre gültiges Verbot verfügt
Dem im Zürcher Oberland wohnhaften Afghanen war im Frühling 2016 vom Bezirksgericht Hinwil ein fünf Jahre gültiges Verbot auferlegt worden, ein genau umschriebenes Gebiet in Volketswil zu betreten. In diesem Gebiet arbeitet eine Frau, die nichts mehr mit dem Mann zu tun haben wollte.
Der Afghane wurde darauf hingewiesen, dass ein Ignorieren dieses Verbotes strafrechtliche Folgen hat. «Trotz dieses von einem Gericht angeordneten Verbotes und im Wissen um die Konsequenzen eines Verstosses dagegen», so die Ausführungen im Strafbefehl, hatte sich der Mann im Herbst 2016 dann aber in den für ihn gesperrten Rayon begeben.
