Exhibitionistischer Senior gebüsst
Es war Ende Mai dieses Jahres, kurz vor 19 Uhr, als eine Familie in Pfäffikon etwas sehr Spezielles beobachtete. Auf einer Waldlichtung oberhalb des Dorfes sahen sie einen älteren Mann, der «sich vollkommen entblösste», wie es in einem später zu diesem Ereignis erlassenen Strafbefehl heisst.
Den Penis in der Hand
Doch nicht nur dieser Anblick war ungewöhnlich, sondern auch, was der Mann dann tat. Er verrichtete nämlich zuerst mal seine Notdurft. Danach lief er, immer noch nackt, um eine auf der Lichtung stehende Holzhütte herum. Dabei hielt er laut Strafbefehl «seinen Penis in der Hand und spielte daran herum, beziehungsweise nahm kurz selbstbefriedigende Bewegungen vor». Durch diese Szenen sei die Familie mit ihren sieben und neun Jahre alten Kindern, die sich in unmittelbarer Nähe aufhielten, belästigt worden.
Kommunalen «Anstandsparagrafen» verletzt
Das Intermezzo in freier Natur hatte ein rechtliches Nachspiel – aber nicht in der Art, wie es der Laie erwarten würde. Der 66-jährige Mann, der kurz nackt im Wald unterwegs war, wurde nämlich nicht wegen Exhibitionismus verurteilt. Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob ein entsprechenden Verfahren nötig sei, eröffnete es dann aber keines. Das, weil im genannten Fall das für den Tatbestand des Exhibitionismus’ erforderliche sexuelle Motiv nicht nachweisbar gewesen sei und der Mann sein Geschlechtsteil nicht habe explizit Dritten zeigen wollen.
Folgenlos blieb die Sache deswegen aber nicht. Der Senior wurde dennoch verurteilt, und zwar wegen einer Übertretung der kommunalen Polizeiverordnung. Seine «Widerhandlung gegen Anstand und Sitte im öffentlichen Raum» kostet ihn eine Busse von 200 Franken. Dazu kommen 250 Franken Verfahrenskosten, was einen Totalbetrag von 450 Franken ergibt.
