Busse und bedingte Geldstrafe für Todesdrohung
Ein Marktfahrer, der einem Mann aus Greifensee mehr oder weniger direkt die Tötung androhte, ist mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken bestraft worden. Da es sich um eine bedingt ausgesprochene Sanktion handelt, muss sie nicht bezahlt werden.
Zu zahlen sind hingegen eine zusätzlich ausgefällte Busse von 300 Franken sowie Verfahrensgebühren von 1000 Franken. Insgesamt also 1300 Franken. Dies geht aus einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hervor.
«…dir eine Kugen in den Kopf schiessen…»
Laut dem Strafbefehl hatte der im Ausland wohnhafte, heute 53-jährige Schweizer Marktfahrer «eine geschäftliche Auseinandersetzung» mit dem Mann aus Greifensee. Im Sommer 2016 schickte er ihm dann ein Mail, in dem unter anderem stand, «…werde ich dir eine Kugel in den Kopf schiessen und mit einem Lächeln dir dabei in die Augen schauen».
