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Blaulicht

Bewaffneter Senior, der sich verschanzte, geht straffrei aus

Der bewaffnete Senior, der sich in Uster im Juni in seinem Haus verschanzt hatte, wird nicht bestraft. Da der Mann unter Demenz leidet, kann er für sein Tun nicht rechtlich verantwortlich gemacht werden.

Aus Sicherheitsgründen hatte die Polizei das Haus, in dem der drohende Ustermer Senior wohnte, umstellt und das Quartier abgesperrt. (Archivbild: Nathalie Guinand)

Bewaffneter Senior, der sich verschanzte, geht straffrei aus

Es war ein ebenso ungewöhnlicher wie langer Polizeieinsatz, der am Morgen des 8. Juni im Ustermer Herracherquartier seinen Anfang nahm. Ein bewaffneter Senior hatte sich in seinem Haus verschanzt und jemanden bedroht. Die Polizei umstellte die Liegenschaft und sperrte die Gegend aus Sicherheitsgründen grossräumig ab (wir berichteten). Mehrere Versuche, auch von Verhandlungsspezialisten, den Mann zur Aufgabe zu bewegen, misslangen. Eine Nacht – in der im Haus  ein Schuss fiel – und 30 Stunden später konnte man den 74-Jährigen schliesslich überzeugen, sich zu stellen.

«Nicht schuldfähig»

Nun steht fest, dass das Ereignis für den Senior keine juristischen Konsequenzen hat. Die zuständige Staatsanwältin hat nämlich eine sogenannte «Nichtanhandnahmeverfügung» erlassen, die jüngst rechtskräftig wurde. Das heisst, der Fall wird nicht strafrechtlich untersucht, und der Mann muss sich nicht für sein Verhalten verantworten. Das, weil der Ustermer «aus gesundheitlichen Gründen nicht schuldfähig ist», erklärte die Staatsanwältin auf Anfrage. «Gesundheitliche Gründe» bedeutet hier «eine demenzielle Erkrankung», wie die Kantonspolizei Zürich schon im Juni in einer Medienmitteilung bekannt gegeben hatte.

Drei Waffen für immer beschlagnahmt

Der Entscheid, der in dieser Form zu erwarten war, bedeutet auch, dass der Mann keine Kosten zu tragen hat. Die geringen Aufwendungen vonseiten der Staatsanwaltschaft gehen zulasten der Staatskasse. Und die Kosten für den eineinhalbtägigen, aufwändigen Polizeieinsatz  werden dem Verursacher ebenfalls nicht überwälzt, heisst es bei der Kantonspolizei.

Dennoch bleibt in diesem letztlich sehr tragischen Fall nicht einfach alles so, wie zuvor. So wurden dem 74-Jährigen nach dem Vorfall natürlich all seine Waffen abgenommen: der Revolver, aus dem er in der Wohnung einen Schuss abgegeben hatte, einen alten Armee-Revolver, eine Pistole sowie Munition. Die Waffen wird er nie mehr zurückerhalten.

Zudem war der Demenzkranke nach dem Ereignis sofort in medizinische Betreuung gebracht worden. Dort befand er sich dann mehrere Wochen lang.

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