Es war ein ebenso ungewöhnlicher wie langer Polizeieinsatz, der am Morgen des 8. Juni im Ustermer Herracherquartier seinen Anfang nahm. Ein bewaffneter Senior hatte sich in seinem Haus verschanzt und jemanden bedroht. Die Polizei umstellte die Liegenschaft und sperrte die Gegend aus Sicherheitsgründen grossräumig ab (wir berichteten). Mehrere Versuche, auch von Verhandlungsspezialisten, den Mann zur Aufgabe zu bewegen, misslangen. Eine Nacht – in der im Haus ein Schuss fiel – und 30 Stunden später konnte man den 74-Jährigen schliesslich überzeugen, sich zu stellen.
«Nicht schuldfähig»
Nun steht fest, dass das Ereignis für den Senior keine juristischen Konsequenzen hat. Die zuständige Staatsanwältin hat nämlich eine sogenannte «Nichtanhandnahmeverfügung» erlassen, die jüngst rechtskräftig wurde. Das heisst, der Fall wird nicht strafrechtlich untersucht, und der Mann muss sich nicht für sein Verhalten verantworten. Das, weil der Ustermer «aus gesundheitlichen Gründen nicht schuldfähig ist», erklärte die Staatsanwältin auf Anfrage. «Gesundheitliche Gründe» bedeutet hier «eine demenzielle Erkrankung», wie die Kantonspolizei Zürich schon im Juni in einer Medienmitteilung bekannt gegeben hatte.
Drei Waffen für immer beschlagnahmt
Der Entscheid, der in dieser Form zu erwarten war, bedeutet auch, dass der Mann keine Kosten zu tragen hat. Die geringen Aufwendungen vonseiten der Staatsanwaltschaft gehen zulasten der Staatskasse. Und die Kosten für den eineinhalbtägigen, aufwändigen Polizeieinsatz werden dem Verursacher ebenfalls nicht überwälzt, heisst es bei der Kantonspolizei.

