Man kennt die Struktur des Ereignisses als Klassiker aus dem Strassenverkehr: Ein Auto wird «geblitzt», anschliessend erhält der Fahrzeughalter eine Busse, zahlt sie aber nicht, weil er sagt, er sei damals gar nicht am Steuer gesessen, sondern irgendein leider nicht mehr benennbares Familienmitglied.
Übertragen in die digitale Welt geht die Geschichte dann etwa so: Im Internet erscheint ein mit vollem Namen gezeichneter Hasskommentar, der Kommentator wird eingeklagt, sagt aber, er sei das nicht gewesen, sondern jemand, der seine Identität verwendet habe.
«Verdammti Sauhünd»
Exakt das war die Ausgangslage, mit der sich eine Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil vor ein paar Tagen zu befassen hatte. Auf der Facebook-Seite der Gratiszeitung «Obersee-Nachrichten» hatte eine Zürcher Oberländerin im Sommer 2016 einen Bericht über einen Senior, über den von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Linth eine umfassende Beistandschaft verfügt worden war, übelst kommentiert. Unter anderem betitelte sie die Kesb-Mitarbeiter in fünf mit Fehlern gespickten Sätzen als «verdammti Sauhünd», denen sie schlimmste Leiden wünsche, «bis sterbet».
Ein Opfer von Hackern geworden?

