Ein Hasskommentar auf Facebook kostet Oberländerin 3500 Franken
Man kennt die Struktur des Ereignisses als Klassiker aus dem Strassenverkehr: Ein Auto wird «geblitzt», anschliessend erhält der Fahrzeughalter eine Busse, zahlt sie aber nicht, weil er sagt, er sei damals gar nicht am Steuer gesessen, sondern irgendein leider nicht mehr benennbares Familienmitglied.
Übertragen in die digitale Welt geht die Geschichte dann etwa so: Im Internet erscheint ein mit vollem Namen gezeichneter Hasskommentar, der Kommentator wird eingeklagt, sagt aber, er sei das nicht gewesen, sondern jemand, der seine Identität verwendet habe.
«Verdammti Sauhünd»
Exakt das war die Ausgangslage, mit der sich eine Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil vor ein paar Tagen zu befassen hatte. Auf der Facebook-Seite der Gratiszeitung «Obersee-Nachrichten» hatte eine Zürcher Oberländerin im Sommer 2016 einen Bericht über einen Senior, über den von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Linth eine umfassende Beistandschaft verfügt worden war, übelst kommentiert. Unter anderem betitelte sie die Kesb-Mitarbeiter in fünf mit Fehlern gespickten Sätzen als «verdammti Sauhünd», denen sie schlimmste Leiden wünsche, «bis sterbet».
Ein Opfer von Hackern geworden?
Anwürfe, die sich der Kesb-Präsident nicht gefallen liess und eine Anzeige machte. So stand die heute 61-jährige Oberländerin nun vor der Richterin – und stellte gleich zum Auftakt des Prozesses die Frage, die sich als zentraler Punkt der ganzen Angelegenheit herausstellen sollte: «Wieso soll ich bestraft werden für etwas, das ich nicht gemacht habe?» Denn sie habe diesen Kommentar nicht geschrieben, ja gar nicht schreiben können und wollen. Das, weil sie zur Tatzeit in Deutschland gewesen sei und im Ausland nie ins Internet gehe, weil «die Kosten viel zu hoch sind».
Dass die Hasstirade unter ihrem Namen und mit ihrem Profilbild erschien, sei darauf zurückzuführen, dass ihr Facebook-Profil gehackt worden sei. So, wie auch gerade «in letzter Zeit drei- bis viermal». Und so, wie schon «bei zig Kollegen». Sie habe dann jeweils das Passwort, das ausser ihr niemand kenne, gewechselt; genützt habe es nichts.
Belastende Auffälligkeiten
Dann stellte die Richterin zwei ungemütliche Fragen. Ob es denn nicht auffällig sei, dass die Oberländerin im selben Sommer, als der Kommentar zur Kesb erschien, einen von ihr zugegebenen Kommentar gegen eine andere Behörde postete. Darin wurden Mitglieder einer Schulbehörde als «Sesselfurzer» bezeichnet. Und ob es nicht ebenso auffällig sei, dass in beiden sprachlich ähnlichen Meinungsäusserungen die Formulierung «zum chotze» vorkommt, beide Male identisch falsch geschrieben. Fragen, auf die es keine wirklich erklärende Antwort gab.
500 Franken für den Kritisierten
Der Staatsanwalt hatte den Kesb-Kommentar als üble Nachrede und Beschimpfung eingestuft und dafür eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 120 Franken sowie eine Busse von 700 Franken gefordert. Ein Antrag, dem das Gericht bis auf die Busse nachkam. Zudem muss die Oberländerin dem Kesb-Präsidenten eine Genugtuung von 500 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von 3000 Franken übernehmen – insgesamt Zahlungen, die fast ein Monatsgehalt der Frau ausmachen.
«Eine Indizienkette» sei es gewesen, die in diesem Fall, in dem es keine Beweise im herkömmlichen Sinn gab, zu einem Schuldspruch führte, erklärte die Richterin. Indizien wie die Sprache in den beiden Kommentaren, die zeigten, dass kaum eine andere Person als die Oberländerin den eingeklagten Post verfasst habe. Zudem habe sich die Frau in verschiedenen Einvernahmen nie vom Kesb-Kommentar distanziert, und «das legt eine gewisse Nähe zum Inhalt des Posts dar». Und letztlich sei schlicht kein Dritter, sprich ein Hacker, ersichtlich, der ihr mit dem Missbrauch ihres Namens schaden möchte.
«Nicht viel überlegt»
Nach Ansicht des Gerichts hatte die Frau «mindestens mit Eventualvorsatz» gehandelt, also durchaus mit einer gewissen Absicht und nicht vollkommen unwissend, was mögliche Folgen betrifft. Dies, auch wenn der Hasskommentar letztlich vermutlich «eine Kurzschlussreaktion war, bei der nicht viel überlegt wurde».
