Bedingte Geldstrafe für einen «Blaufahrer»
Ein schwer betrunkener Automobilist ist von der regionalen Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlichen Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt worden. Die 7200-Franken-Strafe wurde laut einem kürzlich ausgestellten Strafbefehl bedingt erlassen, muss also nicht bezahlt werden. Zu bezahlen sind hingegen eine zusätzlich ausgefällte Busse von 800 Franken und die Verfahrenskosten von 1222 Franken.
Fahrunfähig hinter dem Steuer
Der heute 36-jährige Slowene war in einer Herbstnacht im Jahr 2015 auf der Forchautostrasse von Hinwil Richtung Zürich unterwegs gewesen. Da er zuvor recht gebechert hatte, wies sein Blut laut den Angaben im Strafbefehl «eine Alkoholkonzentration von mindestens 2,4 Gewichtspromille» auf. Derart betrunken war der Mann laut der zuständigen Staatsanwältin schlicht fahrunfähig, «was er aufgrund des bewussten, kurzfristigen vor der Autofahrt stattgefundenen Alkoholkonsums in Kauf nahm.»
