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Blaulicht

Mit 100 km/h durch Wohngebiet gebolzt

Doppelt so schnell, wie in der 50-er-Zone erlaubt, bolzte ein Autofahrer durch ein Hinwiler Wohngebiet. Nun wurde er dafür zu 14 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Diese Stelle auf der Dürntnerstrasse in Hinwil passierte ein Kleinwagenfahrer mit 100 km/h – nun wurde er für seine Raserfahrt verurteilt. (Bild: Ernst Hilfiker)

Mit 100 km/h durch Wohngebiet gebolzt

Es war am Samichlaustag 2015, kurz vor 20 Uhr, als es blitzte: Ein Automobilist war bei einer Tempokontrolle der Polizei auf der Dürntnerstrasse in Hinwil fotografiert worden. Die Messwerte, die zusammen mit dem Bild festgehalten wurden, waren eindrücklich. Nach Abzug des Toleranzwertes von 4 km/h blieb immer noch ein Netto-Tempo von 103 km/h. Also doppelt so viel, wie im dortigen 50-er-Abschnitt maximal erlaubt sind.

Eingeschränkte Sicht

Der Mann wurde der qualifizierten groben Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt. Er habe mit «seinem Geschwindigkeitsexzess» eine sehr hohe Gefahr eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten verursacht, schrieb die Staatsanwältin in der Anklage. Diese Gefahr wiege umso schwerer, als die Messstelle «mitten in einem Wohngebiet» lag und es an jenem Abend «bereits dunkel war und die Sicht dadurch erheblich eingeschränkt».

Depressiv am Steuer

«Ich habe mich falsch verhalten», sagte der Autofahrer, der sich vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten musste. Er sei am Tatabend «sehr angespannt» gewesen, «und ich litt unter Depressionen». Aus diesen Gründen habe er auch nicht bemerkt, dass er zu schnell fuhr, sagte der im Oberland lebende 33-jährige Spanier. Zudem habe er den Kleinwagen, mit dem er unterwegs war und der nicht ihm gehörte, «nicht gekannt».

Über 9000 Franken Kosten

Da der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt wurde, lag ein Urteilsvorschlag vor: eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten bedingt mit der gesetzlich längstmöglichen Probezeit von 5 Jahren. Ein Vorschlag, der vom Gericht bestätigt wurde.

Deutlich schwerer als die bedingte Sanktion wird für den Spanier, der 40’000 Franken Schulden hat, allerdings der finanzielle Aspekt des Urteils wiegen. So wurde eine frühere Geldstrafe auf Bewährung in der Höhe von 5400 Franken widerrufen; die Summe muss nun bezahlt werden. Ebenfalls zu begleichen sind Verfahrenskosten von 3900 Franken. Insgesamt also Aufwendungen von 9300 Franken.

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