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Bedingte Strafe für Beteiligung an illegalen Autorennen

Er fuhr massiv zu schnell herum und machte an verbotenen Autorennen mit. Nun wurde ein junger Serbe aus dem Zürcher Oberland vom Bezirksgericht Uster zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Mit über 200 km/h war ein junger Raser auf der Oberlandautobahn unterwegs, dann wurde er geschnappt und nun vom Bezirksgericht Uster verurteilt. (Symbolbild Kantonspolizei Zürich)

Bedingte Strafe für Beteiligung an illegalen Autorennen

«Er hat mehrfach durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern auf sich genommen.» So fasst der Staatsanwalt das zusammen, was ein heute 25-jähriger, im Zürcher Oberland wohnhafter Serbe getan hat.

Der junge Mann, der sich vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Uster verantworten musste, war im Sommer 2014 und im Herbst 2015 insgesamt viermal als Raser unterwegs. Meist mit einem Chevrolet Corvette ZR1, einmal auch mit einem BMW M6. Beides hochpotente Autos, die der Familie des Serben gehörten.

215 km/h auf der A 53

Bei den meist nachts durchgeführten Fahrten ging es aber nicht nur ums Schnellfahren, das heisst etwa ums Beschleunigen auf 215 km/h auf der Oberlandautobahn A 53 bei Uster. So war der Mann zum Beispiel einmal auch zusammen mit einem anderen BMW-Fahrer nebeneinander unterwegs, das Duo bildete also mit seinen Wagen auf der Strasse «kurze Zeit eine Mauer, der kein anderes Fahrzeug hätte ausweichen können», wie es die Anklage schildert. Zweimal war der Serbe an einem Rennen gegen einen Ferrari 458 beteiligt, einmal davon sogar in einem Autobahntunnel, wo die zwei Automobilisten mit 135 km/h statt der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h unterwegs waren.

Unbewusst Gas gegeben?

Was denn der Grund gewesen sei, so zu fahren, wollte der Gerichtspräsident am Prozess vom voll geständigen Angeklagten wissen. «Ich war mir nicht bewusst, was ich in jenem Moment tat», antwortete er. Hätte er gewusst, welche strafrechtlichen Folgen die ganze Sache mit sich bringt, hätte er das nicht getan. Antworten, welche der Gerichtspräsident als «diffuse Motivation» taxierte.

10’000 Franken Kosten

Da der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt wurde, lag ein Urteilsvorschlag der Anklagebehörde vor. Er lautete auf einen Schuldspruch wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln – davon mehrfach in qualifizierter Form – sowie Konsum von Pornografie (auf dem Handy des Autofahrers waren Videos mit verbotener sexueller Gewalt gefunden worden). Die Strafe: 18 Monate bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren.

In der Regel segnet das Gericht den Vorschlag ab. Das Gremium in Uster jedoch fand, der Antrag sei eine Stufe zu mild. In Absprache mit den Parteien wurde dann festgelegt, dass die Probezeit ein Jahr länger ausfällt  und die Kosten etwas höher. So muss der Mann  über 10’000 Franken Aufwendungen für das Verfahren bezahlen.

Die «Corvette», welche nach der Verhaftung des Schnellfahrers – er sass neun Tage in Untersuchungshaft – beschlagnahmt wurde, erhält er zurück. Sich nun wieder hinters Steuer des Sportwagen setzen kann er allerdings nicht: Seit bald eineinhalb Jahren ist er nämlich wegen seiner Tempoexzesse den Führerausweis lost.

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