Autofahrer bedrängte Ambulanz auf Fahrt zu Notfall
Es war an einem Samstagnachmittag im September 2016, als ein Mann in Maur ein derart schweres medizinisches Problem hatte, dass unverzügliche Hilfe nötig wurde. Ein Team des Rettungsdienstes Männedorf erhielt den Auftrag, auszurücken – und erlebte dann etwas, für das der Fahrer des Rettungswagens, einen Rettungssanitäter mit langjähriger Erfahrung, noch heute nur zwei Worte findet: «absolut unverständlich!».
Drei Meter hinter Ambulanz
Denn ab Forch folgte ein Mazda RX-8 der Ambulanz: nicht im üblichen Abstand, sondern «er klebte hintendran», war lediglich geschätzte «zweieinhalb bis drei Meter» vom Fahrzeug entfernt, wie sich der Sanitäter erinnert. Demjenigen Fahrzeug, das mit Blaulicht und Sirene unterwegs war und für das deshalb auch andere Tempo- und Vortrittsrechte galten. Sogenannte Sonderrechte, die nun auch der Mazda-Lenker quasi in Anspruch nahm, indem er dem mit bis zu 90 km/h schnell fahrenden Rettungswagen unbeirrt über ein paar Kilometer hinweg folgte und dabei Überholmanöver und eine Kreuzungsüberquerung der Ambulanz «mitmachte».
Wie soll man als Verkehrsteilnehmer richtig reagieren, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene naht? Barbara Henzen, Leiterin des Rettungsdienstes des Spitals Uster, gibt in einem Videointerview Auskunft. (Videoproduktion: Simon Grässle, Redaktion: Ernst Hilfiker)
Ein gefährliches Manöver
Dabei kam es zu «mehreren Verkehrsregelverletzungen», wie die Kantonspolizei später in einer Medienmitteilung zu dem äusserst ungewöhnlichen Fall schrieb. Vor allem aber habe der Sportwagenfahrer nicht nur das Rettungsteam und sich selbst, sondern auch «andere Verkehrsteilnehmer gefährdet». Denn hätte die Ambulanz plötzlich bremsen müssen, wäre ein schwerer Unfall garantiert gewesen.
Nicht zuletzt sorgte die Verfolgung für zusätzlichen Stress beim Rettungsteam. Man sei unterwegs gewesen zu einem «zeitkritischen Notfall», sagt der Fahrer. Und zur üblichen Belastung in solchen Situationen – wie kommen wir schnellstens zum Patienten?, was erwartet uns dort genau? – sei man dann noch abgelenkt worden durch Überlegungen, was der Verfolger wohl wolle. Eine aus dem Risikomanagement bekannte, klassische Drucksituation, wie sie zu fatalen Fehlern auf der Einsatzfahrt und danach bei der Patientenversorgung hätte führen könnte.
Keine Beweise…
Die Polizei stufte den Fall als schwer ein, das heisst als grobe Verkehrsregelverletzung. Ein Straftatbestand, der mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe und allenfalls noch einer Busse geahndet werden kann. Dazu kommen Verfahrenskosten, die schnell einmal gegen 1000 Franken betragen können.
Nur: Der Mazda-Fahrer kam mit einer Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von noch einmal 400 Franken davon. Denn der heute 24-jährige Oberländer wurde von der regionalen Staatsanwaltschaft kürzlich per Strafbefehl nicht wegen grober, sondern lediglich wegen einfacher, fahrlässiger Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt.
Das Problem: Dem Mann war laut der zuständigen Staatsanwältin nicht zu beweisen, dass er zu nah aufgefahren war; er stritt entsprechende Vorwürfe ab; verwertbare Zeugenaussagen gab es keine. So konnte er schliesslich nur dafür zur Verantwortung gezogen werden, dass er im Rahmen seiner Verfolgungsfahrt eine baustellenbedingte Strassenverengung hinter dem Ambulanz her befuhr, während mehrere andere Automobilisten korrekt die Passage des Rettungswagens abgewartet hatten.
…und eine nicht mehr existierende Vorschrift
Wäre dieser Fall vor etwa zwei Jahren passiert, hätte der Oberländer definitiv eine schwerere Strafe gefasst. Denn bis dahin gab es in der Schweiz noch eine Vorschrift, nach der man zu einem Fahrzeug, das mit Blaulicht und Sirene unterwegs ist, 100 Meter Abstand halten muss. Eine Regel, die beispielsweise in den USA den Automobilisten mit grossen «Keep-back»-Aufschriften am Heck von Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeugen immer wieder in Erinnerung gerufen wird. Nur, eben, in der Schweiz gilt das nicht mehr – zum Leidwesen aller Blaulichtorganisationen.
Abschreckender Entscheid für potentielle Anzeigeerstatter?
Dass es nicht möglich war, in dem Zürcher Oberländer Fall ein härteres Urteil zu fällen, stösst etwa beim Präsidenten der Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz, Michael Schumann, auf Bedauern: «Wir würden uns wünschen, dass alle solche Vorfälle, auch im Sinne eines Präventionseffektes, von der Justiz klar geahndet werden.» Denn ein Fehlverhalten dieser Art, das schweizweit «leider keine Seltenheit ist», sei sehr gefährlich und «gefährdet das Rettungsteam sowie andere Verkehrsteilnehmende unter Umständen massiv».
Und letztlich könnte das Urteil auch einen fatalen Trend beschleunigen. Denn schon jetzt tun sich die meisten Angehörigen des Blaulichtsektors recht schwer, Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, die Einsatzfahrzeuge behindern. Die Passivität wird meist begründet mit der Prognose, «es nützt ja sowieso nichts». So dürften weiterhin fast alle der Fälle, in denen ein Fahrzeug einer Notfallorganisation bedrängt, nicht durchgelassen oder sonst wie schikaniert wird, rechtlich folgenlos bleiben.
