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Beleidigungen, Bisse, Beilattacke: Der irre Streit zweier Autofahrer

Nach einem missglückten Überholmanöver sind in Volketswil zwei Männer aneinandergeraten – und dabei völlig ausgerastet. Nun wurde der Streitpartner, der beim Disput zu einem Beil gegriffen hatte, zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Busse verurteilt.

Ein rabiater Autofahrer wurde vom Bezirksgericht Uster zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Busse verurteilt. (Archivbild: Thomas Hulliger)

Beleidigungen, Bisse, Beilattacke: Der irre Streit zweier Autofahrer

Was Mitte Morgen des 31. Mai 2016 im Zürcher Oberland passierte, ist sehr ungewöhnlich. Ein Ereignis, das der Staatsanwalt, der sich später mit der Sache zu befassen hatte, in seiner Anklageschrift wie folgt schildert: Ein 57-Jähriger war mit einem Lieferwagen von Illnau nach ­Gutenswil unterwegs. Vor ihm ein VW Polo, auf den er nah auffuhr. Als der Lieferwagen-Chauffeur überholen wollte, gab der 63-jährige VW-Fahrer Gas.

Abwehr mit Pfefferspray

Kurz darauf kam es dann in ­Gutenswil zu der Szene, die ­Fallkenner als «Wildwest» bezeichnen. Der Polo-Fahrer – ironischerweise ein Mann aus der Sicherheitsbranche, der in Deeskalationstechniken geschult ist – hielt auf der Verzweigung Pfäffikerstrasse/Winterthurerstrasse an, stieg aus, ging zum Chauffeur, und es begann sofort ein verbaler Disput, in welchem Wörter wie «Arschloch» und «Schafseckel» fielen, gefolgt von Tätlichkeiten. Dabei packte der Chauffeur seinen Kontrahenten – und biss ihn ins Ohr, sodass es blutete, danach in den Arm und in den Rücken.

Darauf griff das Beissopfer zum Pfefferspray, den es dabeihatte, und nebelte den Angreifer ein. Das liess sich der Chauffeur nicht gefallen: er holte aus dem Lieferwagen ein Beil und führte zwei Schlagbewegungen gegen den Polo-Fahrer durch. Diese Schläge gingen in die Luft, während weitere Schläge gegen den VW ihr Ziel trafen und den Wagen beschädigten. Erst dann ergriff der VW-Lenker die Flucht.

Opfer seit dem Streit arbeitsunfähig

Der Staatsanwalt sah in diesem Verhalten des Chauffeurs ein halbes Dutzend Gesetzesverstösse, als Gravierendsten darunter eine versuchte schwere Körperverletzung (das Herumschlagen mit dem Beil). Der ­Ankläger beantragte am Prozess gegen den Chauffeur, der kürzlich am Bezirksgericht Uster stattfand, eine Strafe von 18 Monaten bedingt und eine Busse von 1200 Franken.

Der Anwalt des gebissenen Polo-Fahrers forderte zudem Schadenersatz- und Genugtuungszahlungen von fast 10 000 Franken. Dies, weil sein Mandant seit des Streits wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung arbeitsunfähig sei und mittlerweile den Job verloren habe.

«Nicht entschuldbar, aber nachvollziehbar»

Der Chauffeur war nur teilweise geständig, denn seiner Ansicht nach hatte der Polo-Fahrer durch seine Schleicherei – er sei mit nur 50 km/h im 80er-Bereich gefahren –, durch mehrere Schikanestopps und das Ver­unmöglichen des Überholens die Hauptschuld an der ganzen Geschichte. Der VW-Fahrer war denn auch bereits früher wegen des Vorfalls im Oberland mit einer bedingten Geldstrafe ­wegen grober Verkehrsregel­verletzung bestraft worden.

Dass der Chauffeur ob der ­Provoziererei und des Angriffs durch den Polo-Fahrer «die Beherrschung verlor, ist nicht entschuldbar, aber nachvollziehbar», sagte sein Verteidiger. Dass sich der Mann dann mit einem Beil wehrte, sei kein Versuch einer schweren Körperverletzung, denn es sei ja «sozusagen nichts passiert», sondern mit dem Axtschwingen habe nur der Gegner weggejagt werden sollen. Entsprechend sei eine bedingte Geldstrafe von maximal 240 Tagessätzen à 30 Franken angemessen.

Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und fällte einen Freispruch von der versuchten schweren Körperverletzung. Einen Schuldspruch gab es jedoch wegen einfacher Körperverletzung, Drohung, Sachbeschädigung und zweier Strassenverkehrsdelikte. Die Strafe: 13 Monate bedingt und eine ­Busse von 400 Franken. Zudem hat der am Rand des Existenzminimums lebende 57-Jährige, dem der Führerausweis nach dem Vorfall auf unbestimmte Zeit entzogen wurde, seinem Streitpartner 4500 Franken als Schadenersatz und Genugtuung zu zahlen und die Verfahrenskosten von rund 6000 Franken zu übernehmen.

Kein Verletzungsversuch

Auch für das Gericht war klar, dass beide Autofahrer ihren Teil zum Streit beigetragen hatten. Dass es zum Freispruch vom Vorwurf einer versuchten schweren Körperverletzung mit dem Beil kam, begründete der vorsitzende Richter damit, dass «nicht genügend sicher festzustellen war, dass mehr als eine Drohgeste hinter dieser Attacke steckt».

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