«Ist das Strafverfahren wirklich das richtige ‹Gefäss›, um dieses Problem zu lösen?» Das war eine Frage, die gestern vor dem Bezirksgericht Uster sowohl von Anklage wie auch von Verteidigung aufgeworfen wurde. Denn das «Problem» war ein äusserst heikles; es ging um mehrere mögliche Straftaten zwischen zwei geistig Behinderten.
Laut Anklage war es zwischen 2007 und 2015 zwei- oder dreimal zu einem sexuellen Missbrauch gekommen. Der Täter: ein heute 34-Jähriger, der in einem Oberländer Behindertenheim lebt. Das Opfer: ein etwas jüngerer Mitbewohner. Der schwerste Übergriff hatte sich eines frühen Abends im September 2015 ereignet. Der Angeklagte hatte dem Opfer gesagt, er habe die Möblierung in seinem Zimmer umgestellt; er solle doch mal schauen kommen. Kaum war der Mitbewohner im Zimmer, schloss er die Tür ab und zog sich und den Kollegen aus.
Fatales «Abwehrverbot»
Der Kollege wehrte sich dage-gen – aber nur verbal, nicht mit Abwehrbewegungen, da er sich laut Anklage unbedingt an die im Heim geltende Regel habe halten wollen, «wonach niemand geschlagen oder getreten werden darf». Kognitiv und situativ gefangen in diesem Dilemma und damit unfähig, den Lauf der Dinge zu stoppen, wurde das Opfer vom Angreifer dann festgehalten und «zirka eine bis drei Minuten» lang vergewaltigt. An diesem oder einem anderen Tag soll es zudem zu etwa vier weiteren, weniger gravierenden Übergriffen gekommen sein.
Hohe Rückfallgefahr

