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Blaulicht

Ein Dirigent als Verkehrs-Rüpel

Ein Mensch, der sein Leben der klassischen Musik widmet, als übler Verkehrssünder? Ja, das gibt es, wie der Fall eines Dirigenten zeigt, der in Lindau hinter dem Steuer die Beherrschung verlor.

Die Staatsanwaltschaft See/Oberland in Uster hatte sich mit einem nicht so taktvollen Dirigenten zu befassen. (Bild: Fabio Meier)

Ein Dirigent als Verkehrs-Rüpel

Normalerweise dirigiert er klassische Konzerte – in der Schweiz und in Europa. Dabei steht er vor Orchestern mit zum Teil sehr bekannten Namen und gibt den Musikerinnen und Musikern mit dem Taktstock den Lauf des Spiels vor.

Auf der Autobahn rechts überholt

Nicht ganz so einfach scheint es für den 71-jährigen Dirigenten jedoch zu sein, wenn er einmal nicht derjenige ist, der den Takt bestimmt. Zum Beispiel auf der Strasse. So geschehen in Lindau im Frühling 2016, wie einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland aus Uster zu ent­nehmen ist.

Der Dirigent war an jenem Tag kurz nach dem Mittag auf dem Überholstreifen der A 1 unterwegs. Sein Gefährt: ein Supersportwagen italienischer Provenienz. Vor dem Boliden rollten zwei Personenwagen. Da sie offenbar nicht schnell genug Platz machten, drückte der Senior kurz aufs Gaspedal, aktivierte einige zusätzliche der insgesamt 540 Pferdestärken im 12-Zylinder-Motor seines Wagens und überholte – und zwar, «indem er auf den Normalstreifen wechselte und rechts an den beiden vorbeifuhr und anschliessend wieder auf den Überholstreifen wechselte», wie es im Straf­befehl geschildert wird.

Das ist natürlich verboten. Unter anderem, weil durch das Rechtsüberholen im vorliegenden Fall gemäss dem zuständigen Staatsanwalt «die nahe abstrakte Gefahr» entstanden sei, dass andere Verkehrsteilnehmer in einen Unfall hätten verwickelt werden können, «was der Beschuldigte in Kauf nahm».

1000 Franken Busse

Der Dirigent wurde deshalb der vorsätzlichen groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er fasste eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 270 Franken. Da diese Strafe im Umfang von 5400 Franken bedingt erlassen wurde, ist sie nicht zu bezahlen.

Beglichen werden müssen jedoch eine zusätzliche Busse von 1000 Franken und Verfahrenskosten von 860 Franken. Beträge, die der Musikexperte in Anbetracht des Neupreises seines Wagens von über 300 000 Franken allerdings verschmerzen dürfte.

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