Normalerweise dirigiert er klassische Konzerte – in der Schweiz und in Europa. Dabei steht er vor Orchestern mit zum Teil sehr bekannten Namen und gibt den Musikerinnen und Musikern mit dem Taktstock den Lauf des Spiels vor.
Auf der Autobahn rechts überholt
Nicht ganz so einfach scheint es für den 71-jährigen Dirigenten jedoch zu sein, wenn er einmal nicht derjenige ist, der den Takt bestimmt. Zum Beispiel auf der Strasse. So geschehen in Lindau im Frühling 2016, wie einem kürzlich erlassenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland aus Uster zu entnehmen ist.
Der Dirigent war an jenem Tag kurz nach dem Mittag auf dem Überholstreifen der A 1 unterwegs. Sein Gefährt: ein Supersportwagen italienischer Provenienz. Vor dem Boliden rollten zwei Personenwagen. Da sie offenbar nicht schnell genug Platz machten, drückte der Senior kurz aufs Gaspedal, aktivierte einige zusätzliche der insgesamt 540 Pferdestärken im 12-Zylinder-Motor seines Wagens und überholte – und zwar, «indem er auf den Normalstreifen wechselte und rechts an den beiden vorbeifuhr und anschliessend wieder auf den Überholstreifen wechselte», wie es im Strafbefehl geschildert wird.
Das ist natürlich verboten. Unter anderem, weil durch das Rechtsüberholen im vorliegenden Fall gemäss dem zuständigen Staatsanwalt «die nahe abstrakte Gefahr» entstanden sei, dass andere Verkehrsteilnehmer in einen Unfall hätten verwickelt werden können, «was der Beschuldigte in Kauf nahm».

