Wenn sich die Justiz mit dem Straftatbestand «sexuelle Handlungen mit Kindern» befasst, handelt es sich bei der beschuldigten Person praktisch ausnahmslos um einen Mann. Nicht so in einer Geschichte, mit der sich kürzlich das Bezirksgericht Pfäffikon beschäftigte: Dort musste sich eine 35-jährige Frau verantworten.
13- bis 15-jährige Buben
Da die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen war, orientierte das Gericht am Donnerstag in einer Mitteilung über den aussergewöhnlichen Fall. In einer Gemeinde des Bezirks Pfäffikon war es laut der Mitteilung 2013 und 2014 während drei Treffen zu verschiedenen, nicht näher beschriebenen sexuellen Handlungen zwischen der Frau und ein paar Knaben im Alter von damals 13 bis 15 Jahren gekommen. Die Teenager wohnen alle in der Nachbarschaft der Frau und besuchten sie regelmässig, um in ihrer Wohnung die «Freizeit zu verbringen».
Dabei wurde aber nicht nur geschwatzt, sondern die Knaben hatten ganz besondere Wünsche: Sie wollten gemäss Gericht «mit der Frau erste sexuelle Erfahrungen sammeln». Ein Begehren, auf das die Nachbarin schliesslich einging.
«Leichte Beeinflussbarkeit» der Frau

