Die Polizei auszutricksen kostet 17'000 Franken
Der Frühling 2016 wird einem heute 28-Jährigen nicht in guter Erinnerung bleiben. Im April war er mitten in der Nacht mit dem Auto in einem 50-er-Bereich in Hinwil mit 93 km/h erwischt worden.
Angetrunken unterwegs
Ende Mai dann beförderte sich der Zürcher Oberländer Handwerker in ein noch grösseres Schlamassel. Wiederum fuhr er damals nachts durch die Gemeinde Hinwil. Doch auch die Polizei war unterwegs, und als sie den Mann kontrollieren wollte, fuhr er davon, stellte das Auto in einem Wohnquartier ab und legte den restlichen Heimweg zu Fuss zurück.
Mit dieser Flucht «verunmöglichte er wissentlich und willentlich» eine direkte Begegnung mit der Polizei, wie es in einem kürzlich zu dem Fall erlassenen Strafbefehl heisst. Eine Begegnung, bei welcher der Mann «damit rechnen musste, dass die Polizisten sehr wahrscheinlich sofort Massnahmen zur Ermittlung der Atem- und gegebenenfalls der Blutalkoholkonzentration ergriffen hätten». Denn der Automobilist hatte an jenem Abend getrunken.
Diebstahl vorgetäuscht
Doch es blieb nicht bei der Flucht allein. Zwölf Stunden nach dem nächtlichen Intermezzo telefonierte der Oberländer nämlich der Kantonspolizei und gab an, sein Auto – das notabene nicht einmal ihm, sondern seiner Freundin gehörte – sei gestohlen worden. Die Wahrheit darüber, was in der Nacht wirklich ablief, kam schnell ans Licht, und ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Parallel dazu annullierte das Strassenverkehrsamt dem jungen Mann seinen Führerausweis auf Probe auf unbestimmte Zeit. Was den Handwerker jedoch nicht davon abhielt, sich mindestens einmal wieder hinters Steuer zu setzen.
Irreführung der Rechtspflege
Nun ist entschieden, wie der 28-Jährige zur Rechenschaft gezogen wird. Der Staatsanwalt sprach ihn schuldig der Irreführung der Rechtspfleger, der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit sowie dreier weiterer Verstösse gegen das Strassenverkehrsrecht.
Es wurde eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 90 Franken ausgefällt. Im Gegensatz zu den meisten anderen Urteilen handelt es sich nicht um eine bedingte, sondern eine unbedingte Strafe, sie muss also bezahlt werden. Zu diesen 16 200 Franken kommen noch 900 Franken Verfahrenskosten. Insgesamt also ein Betrag von 17 100 Franken.
Empfindliche Strafe
Das ungewöhnlich harte Urteil ist mit dem Vorleben des Oberländers erklärbar: er ist vorbestraft. Die nun ausgesprochene Sanktion von über 17 000 Franken stellt laut Strafbefehl «einen empfindlichen Eingriff» in die Finanzlage des Mannes dar. Es sei jedoch «davon auszugehen», dass dieser Eingriff den 28-Jährigen abhalten werde, «inskünftig erneut straffällig zu werden», hofft der Staatsanwalt.
Deshalb hat er auch auf den Widerruf der bedingten Vorstrafe verzichtet, allerdings deren Probezeit um zwei Jahre verlängert.
