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Geld für die Befreiung von Geistern erpresst

Mit der Drohung, böse Mächte und Geister würden brutal zuschlagen, wenn man sie nicht mit Geld gnädig stimme, soll ein Zürcher Oberländer Ehepaar zwei Menschen erpresst haben. Das Bezirksgericht Uster verurteilte nun den Mann, sprach die Frau hingegen frei.

Am Bezirksgericht Uster ging es für einmal nicht nur um irdische Verfehlungen, sondern auch um Ausserirdisches wie böse Geister. (Archivbild)

Geld für die Befreiung von Geistern erpresst

Dämonen, dunkle Mächte, Erscheinung Verstorbener, Exorzismus, ausserirdische Wesen: Die Themen, mit denen sich vor ein paar Tagen fast ein Dutzend Juristinnen und Juristen – Richter und Anwälte – im Verhandlungssaal des Bezirksgerichts Uster befassten, waren sehr, sehr ungewöhnlich. Vor dem Gericht stand ein Oberländer Ehepaar, das – so die Überzeugung des Staatsanwalts – gemeinsam mit vorgetäuschter schwarzer Magie Menschen aufs Schwerste einschüchterte, um zu Geld zu kommen. Das erste Opfer der heute 35-jährigen Frau, die pikanterweise auf einem Notariat im Kanton Zürich arbeitete, und ihres 38-jährigen Mannes war ein Arbeitskollege der Frau.

Laut Anklage wurde dem Kollegen eine schriftliche Todesdrohung zugestellt. Im Geschäft erzählte er davon, worauf ihn die Oberländerin warnte, dass da gefährliche Geister dahintersteckten, sie ihm jedoch helfen könne, da sie «Erfahrung mit solchen Vorkommnissen» habe. Schon wenige Stunden später sagte sie dem Angestellten, sie habe mit den Geistern Kontakt aufnehmen können. Die Geister würden jedoch 10 400 Franken verlangen, damit sie ihre Drohung nicht in Tat umsetzten. Der verängstigte Mann zahlte.

«Die Teufels werden sie nehmen»

Schon ein halbes Jahr später musste dann ein weiterer Notariatskollege, dessen Vater ein paar Monate zuvor gestorben war, und seine Frau dran glauben. Dem Paar wurden gemäss Anklage mehrere mit Fehlern gespickte und teilweise mit «okkult wirkenden Zeichen» verzierte Briefe geschickt, in denen dann etwa stand: «Zu erst war Ihr Vater, jetzt wird Deine Frau mit dem Tod begleitet. Der Tod wird dabei sein mit ihr!!!!! 11 Tage und die Teufels werden sie nehmen.» Um der Sache noch etwas mehr Wirkung zu verleihen, wurde eine brennende Grabkerze in den Briefkasten gestellt.

Über 20’000 Franken verlangt

Obwohl die Bedrohten bereits stark eingeschüchtert waren, zog das Paar nun die Schraube noch etwas an und schickte Drohungen auch an den Chef des Notariatsangestellten. Der Inhalt: Der Tod werde «mit euch allen» sein. Nach zwei Monaten Terror bot die Oberländerin auch dem zweiten Notariatskollegen ihre Hilfe an; dieses Mal zum Preis von über 22 000 Franken. Nach mehreren weiteren, immer ex­tremeren Briefen flog das Paar im Frühling 2013 auf und wurde verhaftet.

«Geplante Abzocke»

Für den Staatsanwalt war das Versenden der Drohbriefe durch den angeklagten Mann und die anschliessende «Hilfe» durch seine Frau ein geschicktes, durch Beweise gestütztes Teamwork: «Sie hatten von Beginn weg in mustergültiger Arbeitsteilung die Abzocke der Opfer geplant.» Opfer, die durch das fortwährende, «hartnäckige und hinterhältige» Vorgehen massiv verängstigt worden waren. Der Staatsanwalt forderte für den Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten und eine Busse, für die Frau 18 Monate bedingt.

Glaube an Paranormales

Das beschuldigte Paar bestritt, von den Taten des jeweils anderen gewusst zu haben. Die Frau war denn auch nicht geständig, ihr Mann nur teilweise. Die Frau mit Wurzeln im Balkan bezeichnete sich als sehr gläubige Katholikin, die aber auch«seit eh und je an paranormale Phänomene» glaube und deshalb ihren Notariatskollegen nur habe helfen wollen, nachdem sie hinter den Drohbriefen sofort «böse Mächte» erkannt habe. Die Verteidiger des Paars for­derten denn auch Freisprüche beziehungsweise für den Mann lediglich einen Teilschuldspruch und nur eine zwölfmonatige, bedingte Strafe.

Er der Täter, sie fast ein Opfer

Das Bezirksgericht kam zu einem eher überraschenden Entscheid: Die Frau wurde frei­gesprochen, der Mann hingegen wegen Erpressung, versuchter Erpressung, mehrfacher Drohung und mehrfacher Veruntreuung (für ein Delikt an seinem Arbeitsplatz) verurteilt. Er erhielt eine Strafe von 32 Monaten, die zur Hälfte bedingt erlassen wird und von der er bereits über 6 Monate abgesessen hat. Dazu kommen eine Busse von 500 Franken und mehrere zehntausend Franken Kosten verschiedener Art.

In einer kurzen Begründung sagte der Gerichtsvorsitzende, das Paar habe nicht zusammengearbeitet, sondern der Mann sei der Täter gewesen und die Frau fast auch eines der Opfer, da sie «von ihrem Mann ausgenützt wurde». Ausgenützt, sprich «als Werkzeug gebraucht», um im Notariat mit ihrem Geisterglauben unwissend Geld für den Mann zu erpressen.

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