Mit schlechtem Wetter den Staat betrogen
Die ungewöhnliche Geschichte spielte sich vor vier Jahren ab, wurde jedoch erst jetzt durch einen Strafbefehl publik. In einem Wetziker Unternehmen aus dem Bausektor hatte der Geschäftsführer Formulare für die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich ausgefüllt. Spezielle Formulare, denn auf ihnen machte der damals 33-Jährige wetterbedingte Arbeitsausfälle für mehrere seiner Mitarbeiter geltend. Solche sogenannten Schlechtwetterentschädigungen oder kurz SWE können beim Staat eingefordert werden, wenn es wegen des Winterwetters zu Arbeitsausfällen gekommen ist.
Geld für Mitarbeiter verlangt, die in den Ferien waren
Nur: Die Angestellten des Wetziker Unternehmens, die da offenbar wegen des schlechten Wetters leider nicht «bügeln» und damit für die Firma Geld verdienen konnten, waren entweder ohnehin arbeitsunfähig, hatten «gearbeitet oder Ferien bezogen», wie es im Strafbefehl heisst. Das bedeutet, die Forderung nach einer Schlechtwetterentschädigung beruhte auf Lügen – war also ein Betrugsversuch.
Das hielt den Geschäftsführer jedoch nicht davon ab, bei den Meldungen sogar noch zu bestätigen, dass im bekannt ist, dass er sich bei unwahren Angaben strafbar macht. Und damit die Tat möglichst gut abgestützt ist, wies der Mann zudem zwei Sekretärinnen an, die Stundenkarten der betreffenden Angestellten handschriftlich so zu ändern, «damit diese mit den geltend gemachten Schlechtwetterentschädigungen übereinstimmen». Eingespannt wurden letztlich auch die Mitarbeiter selbst: Sie mussten die frisierten Stundenkarten unterschreiben.
61 000 Franken erhalten
Das Täuschungsmanöver der Wetziker Firma hatte Erfolg. Aber nur vorerst: Bei einer der sporadischen Kontrollen durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) flog die Sache nämlich auf. Das Unternehmen musste die unrechtmässig erhaltene SWE von mehr als 61 000 Franken zurückzahlen.
So richtig nachhaltig ein schlechtes Gewissen scheint die Tat dem Geschäftsführer allerdings nicht gemacht zu haben. Denn im Jahr 2015 versuchte er erneut, mit derselben Masche zu fast 20 000 Franken zu kommen.
Empfindliche Strafe
Der Geschäftsführer wurde von der Staatsanwaltschaft für sein Vorgehen nun der mehrfachen Urkundenfälschung und des mehrfachen, teilweise versuchten Vergehens gegen das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung schuldig gesprochen. Die Sanktion: eine hohe Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 290 Franken. Da diese Strafe von 52 200 Franken bedingt erlassen wurde, muss sie nicht bezahlt werden. Dennoch wirds für den Kadermann teuer, hat er doch eine Busse von 9000 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken zu begleichen.
«Einzelfälle»
Schummeleien mit Schlechtwetterentschädigungen sind laut dem Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (AWA) «sehr selten». Konkrete Zahlen dazu gibt es jedoch nicht, da weder das AWA noch das Seco eine entsprechende Statistik führen. Beide Amtsstellen sprechen jedoch von «Einzelfällen», in denen zu betrügen versucht werde.
