Die ungewöhnliche Geschichte spielte sich vor vier Jahren ab, wurde jedoch erst jetzt durch einen Strafbefehl publik. In einem Wetziker Unternehmen aus dem Bausektor hatte der Geschäftsführer Formulare für die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich ausgefüllt. Spezielle Formulare, denn auf ihnen machte der damals 33-Jährige wetterbedingte Arbeitsausfälle für mehrere seiner Mitarbeiter geltend. Solche sogenannten Schlechtwetterentschädigungen oder kurz SWE können beim Staat eingefordert werden, wenn es wegen des Winterwetters zu Arbeitsausfällen gekommen ist.
Geld für Mitarbeiter verlangt, die in den Ferien waren
Nur: Die Angestellten des Wetziker Unternehmens, die da offenbar wegen des schlechten Wetters leider nicht «bügeln» und damit für die Firma Geld verdienen konnten, waren entweder ohnehin arbeitsunfähig, hatten «gearbeitet oder Ferien bezogen», wie es im Strafbefehl heisst. Das bedeutet, die Forderung nach einer Schlechtwetterentschädigung beruhte auf Lügen – war also ein Betrugsversuch.
Das hielt den Geschäftsführer jedoch nicht davon ab, bei den Meldungen sogar noch zu bestätigen, dass im bekannt ist, dass er sich bei unwahren Angaben strafbar macht. Und damit die Tat möglichst gut abgestützt ist, wies der Mann zudem zwei Sekretärinnen an, die Stundenkarten der betreffenden Angestellten handschriftlich so zu ändern, «damit diese mit den geltend gemachten Schlechtwetterentschädigungen übereinstimmen». Eingespannt wurden letztlich auch die Mitarbeiter selbst: Sie mussten die frisierten Stundenkarten unterschreiben.
61 000 Franken erhalten

