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Blaulicht

Mit schlechtem Wetter den Staat betrogen

Mit schlechtem Wetter gutes Geld machen – dies wollte ein Wetziker Unternehmen. Die Firma meldete beim Staat fingierte meteorologisch bedingte Arbeitsausfälle und verlangte dafür eine Entschädigung. Eine äusserst seltene Art eines Betrugs, der letztlich aber nur halb gelang.

Die ungewöhnliche Geschichte spielte sich vor vier Jahren ab, wurde jedoch erst jetzt durch einen Strafbefehl publik. In einem Wetziker Unternehmen aus dem Bausektor hatte der Geschäftsführer Formulare für die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich ausgefüllt. Spezielle Formulare, denn auf ihnen machte der damals 33-Jährige wetterbedingte Arbeitsausfälle für mehrere seiner Mitarbeiter geltend. Solche sogenannten Schlechtwetterentschädigungen oder kurz SWE können beim Staat eingefordert werden, wenn es wegen des Winterwetters zu Arbeitsausfällen gekommen ist.

Geld für Mitarbeiter verlangt, die in den Ferien waren

Nur: Die Angestellten des Wetziker Unternehmens, die da offenbar wegen des schlechten Wetters leider nicht «bügeln» und damit für die Firma Geld ver­dienen konnten, waren entweder ohnehin arbeitsunfähig, hatten «gearbeitet oder Ferien bezogen», wie es im Strafbefehl heisst. Das bedeutet, die Forderung nach einer Schlechtwet­terentschädigung beruhte auf ­Lügen – war also ein Betrugs­versuch.

Das hielt den Geschäftsführer jedoch nicht davon ab, bei den Meldungen sogar noch zu bestätigen, dass im bekannt ist, dass er sich bei unwahren Angaben strafbar macht. Und damit die Tat möglichst gut abgestützt ist, wies der Mann zudem zwei ­Sekretärinnen an, die Stunden­karten der betreffenden Angestellten handschriftlich so zu ändern, «damit diese mit den geltend gemachten Schlechtwetterentschädigungen übereinstimmen». Eingespannt wurden letztlich auch die Mit­arbeiter selbst: Sie mussten die frisierten Stundenkarten unterschreiben.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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