Neun Monate Haft für Verkehrsrowdy
«Sie sind absolut verbrecherisch durchs Kaff gefahren!» Was der Vorsitzende des Bezirksgerichts Uster in einem kürzlich durchgeführten Prozess einem 26-Jährigen sagte, fasst treffend zusammen, weshalb der junge Mann ein Fall für die Justiz wurde.
Durch Dübendorf gebolzt
Der Serbe war nämlich an einem frühen Abend Mitte April 2015 mit seinem BMW 330 Ci Coupé in Dübendorf vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Dabei beging er eine Reihe von Verkehrsregelverstössen, angefangen bei riskanten Überholmanövern über die zweimalige Missachtung eines Einbahnsignals bis zur Überschreitung der Innerortsgeschwindigkeit um gegen 40 km/h.
Verstösse, welche mehrmals «andere Verkehrsteilnehmer gefährdeten», wie es in der Anklageschrift heisst. Ja, der Fahrer habe sogar «ganz bewusst einen schweren Verkehrsunfall riskiert».
Das waren allerdings nicht die einzigen Regelmissachtungen. Schon ein paar Monate vor der Flucht in Dübendorf hatte der Mann sein damaliges Auto, ein Nissan Primavera, seiner Freundin zum Fahren überlassen, obwohl er wusste, dass auf den Wagen keine Haftpflichtversicherung mehr lief. Und Anfang des Jahres 2015 war der Serbe selber im Oberland am Steuer eines Autos unterwegs, obwohl ihm sein Führerausweis auf Probe schon drei Jahre zuvor entzogen und später dann sogar annuliert worden war.
Autofahren als «Therapie»
Der Angeklagte, dessen Strafregister schon Einträge diversester Art vorweist, zeigte sich geständig. Er sei damals in Dübendorf vor der Polizei geflüchtet, «weil ich Angst vor dem Gefängnis hatte». Überhaupt sei er nur Auto gefahren, weil er dadurch seine von zwei früheren Unfällen herrührende «Depression heilen konnte».
Künftig werde er aber «lieber nur noch Velo fahren». Eine Einsicht, die ihm das Gericht aber nur in beschränktem Mass abnahm, wollte er sich während der Verhandlung doch trotz Geständnis bei jedem Vorwurf wortreich herausreden.
Haft – und dann Ausweisung?
Seine Zweifel an der Einsicht des Verkehrsrowdys liess das Bezirksgericht dann auch im Urteil klar spüren. So habe man dem im Rahmen eines sogenannten abgekürzten Verfahrens vorgelegten Urteilsvorschlag nur «mit sehr viel Bauchweh» zugestimmt. Das heisst, der Mann wurde wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung und weiterer Gesetzesverstösse zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, von der 9 Monate abgesessen werden müssen. 2500 Franken, die aus dem Verkauf des Tat-BMWs stammen, wurden zur teilweisen Deckung der Verfahrenskosten eingesetzt.
Der Gerichtsvorsitzende sagte, eine Strafe von zweieinhalb Jahren wäre sicher angemessen gewesen. Die nun ausgefallenen 18 Monate seien die unterste Grenze für all diese Fehltritte.
Freuen über die milde Strafe wird sich der junge Serbe allerdings nicht gross können. Denn das Gericht prognostizierte ihm, dass nach Verbüssung der Haftzeit seine Ausweisung aus der Schweiz für mehrere Jahre schon recht konkret im Raum stehe.