Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Blaulicht

Titelschwindel kostet Arzt fast 7000 Franken

Ein Mediziner aus dem Zürcher Oberland gab sich als Spezialarzt aus – nur: den dazu nötigen Schweizer Fachabschluss hatte er gar nicht. Das kostet ihn nun fast 7000 Franken.

Ein Oberländer Arzt, der unberechtigterweise einen Neurologie-Facharzttitel führte, ist von der Staatsanwaltschaft gebüsst worden. (Symboldild: Pixelio.de)

Titelschwindel kostet Arzt fast 7000 Franken

Seit über 20 Jahren praktiziert ein Mediziner nun schon in der Region. In den vergangenen drei Jahren verfasste er im Rahmen seiner Tätigkeit mehrere Arztberichte zuhanden der IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen. Im Briefkopf und in der Unterschriftsformel dieser Dokumente wurden als Berufsbezeichnung des Absenders jeweils Facharzt für Neurologie oder Spezialarzt für Neurologie genannt. Bezeichnungen für sich, die der Mann auch in einem Online-Ärzteverzeichnis aufführte.

Dies machte der Mediziner allerdings, «obschon er weder über einen entsprechenden eidgenössischen noch über einen entsprechenden eidgenössisch anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Neurologie verfügte», wie eine Staatsanwältin festhielt, die sich später mit dem Fall befasste. Weil dieser Titel fehlte, sei der Mann «nicht befugt» gewesen, in der Schweiz als Spezialist aufzutreten – ungeachtet der Tatsache, dass er seit vielen Jahren einen ausländischen Neurologie-Facharzttitel besass.

Mit Busse bestraft

Was der Laie hier als «Titelschwindel» bezeichnet, stufte die Staatsanwältin dann juristisch als «Widerhandlung gegen das Medizinalberufegesetz» ein. Eine Widerhandlung, die sie nun kürzlich per Strafbefehl mit einer Busse von 6000 Franken bestrafte. Ferner hat der Arzt noch die Verfahrenskosten von 800 Franken zu übernehmen, womit ihn die falsche Berufsbezeichnung insgesamt 6800 Franken kostet.

Ein seltener Fall

Das, was der Oberländer Mediziner machte, passiere im Kanton Zürich «selten», wie ein Sprecher der Gesundheitsdirektion (GD) auf Anfrage erklärte. Was «selten» heisst, das lässt sich allerdings nicht näher ausführen, da weder die GD noch der Schweizer Ärzteberufsverband FMH entsprechende Statistiken führen.

Erfährt jedoch die Gesundheitsdirektion von einem Titelschwindel, macht sie eine Verzeigung und fordert den Arzt «unter der Androhung von Massnahmen in Bezug auf seine Berufsausübungsbewilligung» auf, sofort den Titel nicht mehr zu führen. Das mag hart tönen, passt jedoch zur Grundhaltung der Zürcher GD, wo man «jede Art von Titelschwindel verurteilt».

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns