Überforderter Vater misshandelte eigene Babys
Tragödie ist zweifellos das treffendste Wort für das Ereignis, das sich während der Weihnachtstage 2014 in einer Gemeinde des Bezirks Pfäffikon abspielte. Ein Ereignis, das bislang nicht öffentlich bekannt war und über welches das Bezirksgericht Pfäffikon am Montag, 12. September 2016, auf Begehren des ZO/AvU hin in einer Mitteilung orientierte, da beim Prozess zu dem Fall die Öffentlichkeit und die Medien zum Schutz der Opfer ausgeschlossen worden waren.
Babys fallen lassen
Die Tragödie nahm ihren Beginn aus einer guten Absicht heraus: Ein Mann in den Dreissigern betreute in einer Nacht seine nur wenige Wochen zuvor geborenen Zwillinge, damit sich seine Frau erholen konnte. Weil die Säuglinge keinen Schlaf fanden, nahm er sie in die Arme und setzte sich aufs Sofa, wo alle drei bald einschliefen.
Wenige Stunden später fiel der Vater mitsamt den Zwillingen vom Sofa; die Kinder begannen zu schreien. Alle Beruhigungsversuche des Mannes brachten gemäss Gericht nichts. Dann «verlor der übermüdete Vater die Kontrolle über sich und packte die Kinder viel zu hart an». Unter anderem habe er beim Aufnehmen der Säuglinge ihre Köpfe nicht gehalten, und er liess die Babys aus etwa 30 Zentimetern Höhe in ihren Stubenwagen fallen – beides Vorgänge, welche in einem kleinkindlichen Körper, primär im Hirn, fatalste Schäden anrichten können. Zudem versuchte der Mann, den beiden gewaltsam einen Schoppen zu verabreichen.
Die Kinder hatten durch diese Gewaltanwendungen «teilweise bleibende gesundheitliche Schädigungen erlitten». Hilfe erhielten sie nach der Tat während Stunden keine, da sich der Vater laut Gericht «offenbar nicht eingestehen wollte, mit der Situation überfordert zu sein».
«Tief betroffen» über Tat
Der Vater, der früher nie zu Gewaltausbrüchen neigte, war voll geständig. Vor Gericht habe er sich über sein Verhalten und die Folgen für die Kinder «tief betroffen» gezeigt.
Die Verteidigung des Mannes beantragte am Prozess eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Der Staatsanwalt forderte 4¾ Jahre unbedingt.
Das Bezirksgericht fällte dann antragsgemäss einen Schuldspruch wegen mehrfacher vorsätzlicher schwerer Körperverletzung. Das Strafmass wurde auf drei Jahre festgelegt. Davon hat der Mann sechs Monate abzusitzen, der Rest wurde ihm auf Bewährung erlassen. Die sechs unbedingt ausgesprochenen Monate sind mit der Untersuchungshaft bereits verbüsst.
Keine Rückkehr in die Familie
Der Vater und seine Familie, die laut Gericht nach wie vor zu ihm hält, äusserten den Richtern gegenüber den Wunsch, dass er so rasch wie möglich heimkehren dürfe, um sich persönlich um seine Kinder und deren Genesung kümmern zu können. Ein Wunsch, der ihm nicht erfüllt wurde: Der Mann, dem im Rahmen der Ermittlungen eine Kontaktverbot gegenüber den Kindern und ein Betretungsverbot für die Familienwohnung erteilt worden war, wird «vorläufig nicht nach Hause zurückkehren können». Dies, weil die Staatsanwaltschaft sowie die Vertreterin der Zwillinge Berufung gegen das Urteil einlegten; so geht der Fall nun ans Obergericht.
