Tragödie ist zweifellos das treffendste Wort für das Ereignis, das sich während der Weihnachtstage 2014 in einer Gemeinde des Bezirks Pfäffikon abspielte. Ein Ereignis, das bislang nicht öffentlich bekannt war und über welches das Bezirksgericht Pfäffikon am Montag, 12. September 2016, auf Begehren des ZO/AvU hin in einer Mitteilung orientierte, da beim Prozess zu dem Fall die Öffentlichkeit und die Medien zum Schutz der Opfer ausgeschlossen worden waren.
Babys fallen lassen
Die Tragödie nahm ihren Beginn aus einer guten Absicht heraus: Ein Mann in den Dreissigern betreute in einer Nacht seine nur wenige Wochen zuvor geborenen Zwillinge, damit sich seine Frau erholen konnte. Weil die Säuglinge keinen Schlaf fanden, nahm er sie in die Arme und setzte sich aufs Sofa, wo alle drei bald einschliefen.
Wenige Stunden später fiel der Vater mitsamt den Zwillingen vom Sofa; die Kinder begannen zu schreien. Alle Beruhigungsversuche des Mannes brachten gemäss Gericht nichts. Dann «verlor der übermüdete Vater die Kontrolle über sich und packte die Kinder viel zu hart an». Unter anderem habe er beim Aufnehmen der Säuglinge ihre Köpfe nicht gehalten, und er liess die Babys aus etwa 30 Zentimetern Höhe in ihren Stubenwagen fallen – beides Vorgänge, welche in einem kleinkindlichen Körper, primär im Hirn, fatalste Schäden anrichten können. Zudem versuchte der Mann, den beiden gewaltsam einen Schoppen zu verabreichen.
Die Kinder hatten durch diese Gewaltanwendungen «teilweise bleibende gesundheitliche Schädigungen erlitten». Hilfe erhielten sie nach der Tat während Stunden keine, da sich der Vater laut Gericht «offenbar nicht eingestehen wollte, mit der Situation überfordert zu sein».

