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Blaulicht

Polizei kontrollierte 40 Betriebe

Wird auch in kleinen, von Ausländern geführten Betrieben korrekt nach Schweizer Gesetzen gearbeitet? Diese Frage prüfte die Polizei am Mittwoch in einer mehrstündigen Kontrolle im Oberland. Und dabei blieb einiges hängen.

Auf dem Tisch liegen Ausweise, um den Tisch stehen eine Polizistin, drei Polizisten, ein Arbeitsmarktinspektor des Kantons – und ein Mann in Kochschürze. Der Asylbewerber erzählt, er arbeite heute das erste Mal hier in  dieser kleinen Pizza- und Dönerbude. Der Chef des Lokals habe ihm gesagt, «kommst Du einfach, kannst Du mir eine Bitzeli helfen». Und «wenn Chef gefällt und mir gefällt: kann bleiben». Ein Fall für den Arbeitsmarktinspektor, der die Personalien des Chefs und seines eventuell neuen Mitarbeiters aufnimmt, noch vor Ort eine Befragung durchführt und den beiden Männern ankündigt, sie würden noch von ihm hören.

Kleine Betriebe unter die Lupe genommen

Szenen dieser Art haben sich zwischen Mittwochmittag und -abend in Rüti, Wald, Hinwil, Dürnten, Wetzikon, Gossau und Bubikon abgespielt. In insgesamt gegen 40 kleinen Gastrobetrieben – vor allem Fastfoodlokale wie Döner-Buden –, Autogaragen und Occasionshandlungen sowie Clubs, fast alle geleitet von Ausländern, führten rund drei Dutzend Oberländer Polizisten in zivil im Rahmen einer koordinierten, grossen Aktion eine unangemeldete Kontrolle durch.

Ziel der Aktion: «Die konsequente Anwendung der Gesetzgebung prüfen», wie es Roberto Gull, Bezirkschef Hinwil der Kantonspolizei Zürich, formuliert. «Gesetzgebung», das bedeutet zum Beispiel, abzuklären, ob die nötigen Bewilligungen zur Führung des Betriebes vorliegen, ob Menschen «schwarz» und ohne die vorgeschriebenen Abzüge von Sozialabgaben beschäftigt werden, ob auch inbezug auf Steuern sauber abgerechnet wird, und, um beim Stichwort «sauber» zu bleiben, ob die Hygiene in den Gastrobetriebe stimmt.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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