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Kuh drang in Altersheim ein – keine Strafe

Eine ausgebüxte Kuh hat sich 2015 ein Wetziker Altersheim als «Versteck» ausgesucht. Obwohl es dabei zwei Verletzte gab, bleibt die Episode für den Tierhalter rechtlich folgenlos: Es kann ihm kein Fehlverhalten angelastet werden.

Ungewöhnlicher Besuch im Alterswohnheim: Kuh Anneli in ihrem «Versteck» in einem Umkleideraum des Hauses. (Bild: Kantonspolizei Zürich)

Kuh drang in Altersheim ein – keine Strafe

Eine Kuh, die ausbüxt und sich dann in einem Altersheim «versteckt», das ist etwas sehr Spezielles. Doch genau dies passierte Ende November 2015 in Wetzikon. Die knapp dreijährige, trächtige Kuh Anneli hatte ihre Weide verlassen; wie, das ist unbekannt. Das Tier rannte ins Zentrum von Wetzikon und stand schliesslich vor dem Alterswohnheim Am Wildbach. Dort brachte die Kuh einen damals 85-jährigen Bewohner und eine 83-jährige Besucherin zu Fall. Die Betagten zogen sich beim Sturz Verletzungen zu und mussten ins Spital gebracht werden.

Ereignis löste Grossaufgebot aus

Nach diesem Malheur suchte sich Anneli ein Versteck – naheliegenderweise gleich im Altersheim. Durch den Lieferanteneingang war das Tier ins Ge­bäude gelangt und schliesslich in einem Umkleideraum gelandet. Vor dem Heim war mittlerweile ein Grossaufgebot aufgefahren: der Rettungsdienst Regio 144 mit mehreren Fahrzeugen und einem Notarzt für die Verletzten, die Feuerwehr Wetzikon-Seegräben, die Kantonspolizei und die Stadtpolizei für die Ab­sicherung des Hauses sowie ein Wildhüter und eine Tierärztin.

Da man einer Kuh nicht einfach lieb zurufen kann, sie soll jetzt doch bitte brav zum Herrchen zurückkommen, mussten dann die Spezialisten des Grosstier-Rettungsdiensts ran. Sie betäubten das laut Einsatzprotokoll «massiv aufgeregte» Tier, das danach geborgen und wohlbehalten nach Hause zurückgebracht werden konnte.

Ausbruch «nicht vermeidbar»

Für Anneli hatte die ganze Geschichte also keine negativen Folgen. Und dasselbe gilt für ihren «Chef», wie nun bekannt wurde. Denn der Statthalter des Bezirks Hinwil hat ein Ver­fahren wegen eines Verstosses gegen das Tierschutzgesetz, namentlich die ungenügende Haltung eines Tiers, eingestellt. Dies, weil der Hinwiler Landwirt, dem die Kuh gehört, schlicht nichts dafür kann, dass sie ausbüxte.

Das Tier befand sich auf einer korrekt eingezäunten, mit einem funktionierenden Elektrozaun abgegrenzten Weide. Das heisst, der Bauer habe «alles gemacht, mehr kann man nicht tun», um zu verhindern, dass seine Kühe ausbrechen, wie der Statthalter auf Anfrage erklärte. Oder wie es in der schriftlichen Begründung des Einstellungsentscheids heisst: «Das Ausbrechen der Kuh war weder voraussehbar noch vermeidbar.» Und da zudem die beiden Verletzten keinen Straf­antrag stellten, fällt auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung ausser Betracht.

Im Heim «Thema des Jahres»

Abgeschlossen hat man mit dem Fall auch am ungewöhnlichen «Tatort». Im Alterswohnheim Am Wildbach «lachen wir heute nur noch über diese skurrile Geschichte», sagt Leiterin Brigitte Riederer. Dem damals verletzten Pensionär gehe es wieder bestens.

Und als die trächtige Kuh Anneli dann ein Kälbchen auf die Welt gebracht habe, «haben sich alle Bewohnerinnen und Bewohner des Heims gefreut». Eine Freude, die sich noch heute zeigt, indem im meistbegangenen Flur des Hauses ein Foto der Ausreisserin und ihres Nachwuchses hängt. Ein Bild, das noch lange an das Ereignis erinnern wird, das Brigitte Riederer ohne auch nur eine Sekunde zu zögern als «das Thema des Jahres 2015» für die «Wildbach-Familie» bezeichnet.

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