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Hanfanbau zahlte sich nicht aus

Ein Bäretswiler hat gleich zwei Hanfplantagen betrieben. Ein grosser Gewinn resultierte daraus aber nicht, nur grosse Kosten.

Der illegale Anbau von Hanf passiert meist in Indooranlagen - so, wie im Fall in Bäretswil und Wila. (Symbolbild: Kantonspolizei St. Gallen)

Hanfanbau zahlte sich nicht aus

200 Pflanzen hatte ein heute 46-Jähriger in seinem Wohnort in Bäretswil zwischen dem Herbst 2014 und dem Sommer 2015 gehegt und gepflegt – ­besondere Pflanzen, denn der Mann betrieb eine Hanf-Indoor-anlage. Die Ausrüstung dazu im Wert von 12 000 Franken hatte er von einem Deutschen erhalten, der im Gegenzug dafür dann drei Kilogramm Marihuana aus der Plantage wollte. Der Oberländer erntete schliesslich vier Kilo Marihuana, von denen er dem Deutschen aber nur eines gab.

Parallel zur Anlage in Bäretswil betrieb der Mann zusammen mit einem Kollegen noch eine ­etwas kleinere Plantage im Dachgeschoss einer Lagerhalle in Wila. Während die Betreiber die Anlage in Wila im Frühling 2015 von sich aus schlossen, weil sie kalte Füsse bekommen hatten, wurde die Produktion in Bäretswil im Juni stillgelegt, und zwar von der Kantonspolizei, die den Mann auf dem Radar hatte und bei ihm schliesslich eine Hausdurch­suchung durchführte.

25 Jahre lang ohne Ausweis

Nach der Razzia lief ein Strafverfahren an – was den Bäretswiler aber nicht von weiteren Gesetzesverstössen abhielt, wie einem kürzlich erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist. So wurde der Mann bald erneut von der Polizei gestoppt; dieses Mal, weil er im Auto in Hinwil auf einer Strasse unterwegs war, die mit einem Fahrverbot belegt war. Richtig ins Staunen kam die Polizei dann aber, als sie den Führerausweis sehen wollte: einen solchen hatte der Lenker nämlich nicht, weil er ihm 1990 entzogen worden war. Das heisst, der Mann war 25 Jahre lang unerlaubt in der Gegend herumgefahren.

Drogenfuhre ins Bündnerland

Nur eine Woche später, Ende Juli 2015, folgte die nächste ­vermeidbare Begegnung mit der Polizei. Der Bäretswiler war Richtung Savognin unterwegs, als er kontrolliert wurde und man bei ihm 14 Minigrip-Säckli mit Marihuana fand. Die Droge hatte er in Winterthur von einem Unbekannten entgegen­genommen mit dem Auftrag, sie an ein Festival mit psyche­delischer Musik zu bringen.

Am Schluss blieben nur Kosten

Für die Staatsanwältin, die sich mit dem 46-Jährigen befasste, war klar, dass er um die Ille­galität seines Tuns wusste. Sie verurteilte ihn deshalb wegen mehrfacher Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Fahrens ohne Berechtigung und vorsätzlicher Verletzung der ­Verkehrsregeln. Der Mann fasste eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 60 Franken (total 9000 Franken).

Da die Strafe bedingt aus­gesprochen wurde, muss der ­Bäretswiler sie nicht bezahlen. Dennoch kostet ihn seine Tätigkeit als Rauschgiftproduzent einiges an Geld. So erhält er 8500 Franken, die man bei ihm beschlagnahmt hatte, nicht mehr zurück. Denn dieser Betrag wird eingesetzt, um eine dem Mann auferlegte Busse von 2000 Franken sowie die Abgabe des Deliktserlöses von 2000 Franken und einen Teil der Verfahrenskosten zu finanzieren. Da aber die 8500 Franken nicht für alles reichen, sind noch weitere Kosten von über 4000 Franken zu begleichen, insgesamt also gegen 13 000 Franken.

Und selbstverständlich kann der Mann auch die von der Polizei sichergestellten 2,6 Kilo Marihuana, die beschlagnahmten 160 Pflanzen und die gesamte Ausrüstung zum Betrieb der Plantagen nicht behalten. Kurz: Unter dem Strich blieben vom Einstieg ins so gewinnversprechende Hanfbusiness nur Kosten und Ärger.

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