Im Streit Gegner den Hals aufgeschlitzt: neun Jahre Gefängnis
«Die grausame, ausserordentlich gravierende Tat», wie sie die Staatsanwältin beschrieb, ereignete sich am Abend des 27. April 2015 vor einem Pub in Rüti. Ein damals 33-jähriger Schweizer und ein 49-jähriger Libanese waren im Verlauf des Nachmittags schon zweimal kurz aneinandergeraten. Dies, weil der Ältere der beiden behauptete, der Jüngere habe schlecht über ihn geredet.
Als sie dann gegen 21 Uhr wieder aufeinandertrafen, blieb es nicht mehr bei gegenseitigen Beleidigungen. Laut der später erstellten Anklageschrift teilte man einander Tritte und Schläge aus, wobei der Schweizer in seiner Hand ein nur eine Stunde zuvor gekauftes Elektrikermesser hielt. Mit diesem Messer führte er dann einen Schlag gegen den Kopf des Libanesen, wobei er ihm den Hals horizontal auf einer Länge von 15 Zentimetern aufschlitzte.
Die Verletzung mit der acht Zentimeter langen, scharfen Klinge hatte verheerende Folgen: Es wurden Venen und Muskeln durchtrennt, was zu einem grossen Blutverlust und dann zu einem Kreislaufstillstand führte. Der Schwerstverletzte konnte nur dank dem raschen Handeln des Rettungsdienstes und später einer Notoperation gerettet werden. Die Tat löste bei dem Mann eine Reihe von gesundheitlichen Schädigungen aus, sodass sein Zustand heute desaströs ist: Er leidet unter anderem unter einem Hirnschaden, sieht kaum mehr und muss wahrscheinlich für den Rest des Lebens künstlich ernährt werden.
«Bewusst und gewollt»
Was in Rüti «aus nichtigem Anlass» passierte, das sei «in keiner Weise nachvollziehbar», sagte die Staatsanwältin am kürzlich vor Bezirksgericht Hinwil durchgeführten Prozess gegen den Mann mit dem Messer. Der Schweizer sei in der Auseinandersetzung der «aktivere, aggressivere Teil» gewesen. Der Mann habe seinem Kontrahenten «bewusst und gewollt den Hals aufgeschnitten». Und für diese versuchte vorsätzliche Tötung solle er 14 Jahre ins Gefängnis.
Nicht an Messer gedacht?
Der Angeklagte gab die Tat zu – doch es sei «nie die Absicht gewesen», seinen Gegner zu verletzen. Mit dem Messer habe er den Libanesen vor einem Angriff abhalten wollten, doch der Mann sei sofort auf ihn losgegangen. Daraufhin, so der Angeklagte, habe er mit dem Messer in der Hand und – als Schutz vor Schlägen – mit geschlossenen Augen zugeschlagen. Nachher habe er die Augen wieder aufgemacht, das Blut aus dem Hals des Gegners fliessen sehen und gedacht: «Scheisse!».
Die Verteidigerin des Schweizers sagte, er habe «aus einem Reflex heraus» zugeschlagen und dabei nicht mehr daran gedacht, «dass er ein Messer in der Hand hält». Der ganze Fall sei «äusserst tragisch», zumal die Vorgeschichte, die zur blutigen Eskalation führte, «an einen Streit unter Primarschülern erinnert». Ein Tötungsversucht sei die Tat aber nicht gewesen, sondern nur eine eventualvorsätzliche schwere Körperverletzung. Die Strafe dafür dürfte maximal fünf Jahre Haft betragen, forderte die Anwältin.
Enorme Kosten
Für das Bezirksgericht hingegen lag klar eine versuchte vorsätzliche Tötung vor. «Es bedarf keiner besonderen Intelligenz, um zu erkennen», dass bereits ein einziger Messerstich gegen den Hals eines Menschen mit einem «hohen Todesrisiko» verbunden sei, fand das Gremium. Der Mann wurde deshalb bestraft mit neun Jahren und zwei Monaten Gefängnis.
Einschneidend ist auch die finanzielle Seite des Urteils: Der heute 34-jährige Täter muss für die Folgen der gesundheitlichen Schäden des Opfers aufkommen und ihm zudem eine Genugtuung von 126 000 Franken ausrichten. Ferner hat er Verfahrenskosten von fast 60 000 Franken zu übernehmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie der Verurteilte haben Berufung eingelegt.
