«Die grausame, ausserordentlich gravierende Tat», wie sie die Staatsanwältin beschrieb, ereignete sich am Abend des 27. April 2015 vor einem Pub in Rüti. Ein damals 33-jähriger Schweizer und ein 49-jähriger Libanese waren im Verlauf des Nachmittags schon zweimal kurz aneinandergeraten. Dies, weil der Ältere der beiden behauptete, der Jüngere habe schlecht über ihn geredet.
Als sie dann gegen 21 Uhr wieder aufeinandertrafen, blieb es nicht mehr bei gegenseitigen Beleidigungen. Laut der später erstellten Anklageschrift teilte man einander Tritte und Schläge aus, wobei der Schweizer in seiner Hand ein nur eine Stunde zuvor gekauftes Elektrikermesser hielt. Mit diesem Messer führte er dann einen Schlag gegen den Kopf des Libanesen, wobei er ihm den Hals horizontal auf einer Länge von 15 Zentimetern aufschlitzte.
Die Verletzung mit der acht Zentimeter langen, scharfen Klinge hatte verheerende Folgen: Es wurden Venen und Muskeln durchtrennt, was zu einem grossen Blutverlust und dann zu einem Kreislaufstillstand führte. Der Schwerstverletzte konnte nur dank dem raschen Handeln des Rettungsdienstes und später einer Notoperation gerettet werden. Die Tat löste bei dem Mann eine Reihe von gesundheitlichen Schädigungen aus, sodass sein Zustand heute desaströs ist: Er leidet unter anderem unter einem Hirnschaden, sieht kaum mehr und muss wahrscheinlich für den Rest des Lebens künstlich ernährt werden.
«Bewusst und gewollt»
Was in Rüti «aus nichtigem Anlass» passierte, das sei «in keiner Weise nachvollziehbar», sagte die Staatsanwältin am kürzlich vor Bezirksgericht Hinwil durchgeführten Prozess gegen den Mann mit dem Messer. Der Schweizer sei in der Auseinandersetzung der «aktivere, aggressivere Teil» gewesen. Der Mann habe seinem Kontrahenten «bewusst und gewollt den Hals aufgeschnitten». Und für diese versuchte vorsätzliche Tötung solle er 14 Jahre ins Gefängnis.

