Seinen 39. Geburtstag wollte der Russe feiern, als er Ende Januar 2015 in der Notunterkunft Hammermühle in Kemptthal (Lindau) mit einem 36-jährigen Landsmann zusammensass, trank und kiffte. Am späten Nachmittag kam es zwischen den beiden abgewiesenen Asylbewerbern zum Streit. Der Jüngere schlug auf den Älteren ein, worauf dieser zu einer Schere griff und dreimal heftig auf den Angreifer einstach. Zwei der Stiche trafen den Mann im Oberkörper, wobei die Klingen im einen Fall eine gegen zehn Zentimeter tiefe, schwere Verletzung knapp neben dem Herzen verursachten.
Der Russe, der sich kürzlich vor Bezirksgericht Pfäffikon verantworten musste, gab zu, die Stiche ausgeführt zu haben. Aber nur, «weil ich mich verteidigen musste», denn sein Leben sei in Gefahr gewesen.
«Übermässige Gewalt»
Für den Staatsanwalt stellten die Stiche mit der Schere nicht nur die Anwendung von «übermässiger Gewalt» in einem Streit, sondern einen Tötungsversuch dar. Denn beim Einsatz einer solchen Waffe gegen den Oberkörper eines Menschen bestehe «zweifelsfrei die hohe Gefahr einer tödlichen Verletzung». Und von dieser Gefahr hätte der Angeklagte wissen müssen, da er als Sportlehrer auch über Anatomiekenntnisse verfüge. Der Staatsanwalt beantragte deshalb eine Gefängnisstrafe von neun Jahren.
Genugtuung gefordert

