Zechprellerei lohnte sich nicht
Ein Türke aus Wetzikon, der in vier Restaurationsbetrieben im Oberland die Rechnungen jeweils nicht beglichen hatte, ist nun doch zur Kasse gebeten worden. Und zwar von der Staatsanwaltschaft, die ihn kürzlich wegen mehrfacher Zechprellerei in zwei Verfahren verurteilte.
Die Strafe: eine teilbedingte Geldstrafe im Umfang von 1350 Franken. 600 Franken dieses Betrages müssen bezahlt werden. Dazu kommen eine Busse von ebenfalls 600 Franken und Verfahrenskosten von 1300 Franken. Insgesamt hat der 25-jährige Mann damit 2500 Franken zu berappen – ein ganz schlechtes «Geschäft», hatte er doch die Gastbetriebe «nur» um rund 1500 Franken geprellt.
Einfach aus dem Staub gemacht
Der Türke hatte im Jahr 2015 in Hotels und Restaurants in Pfäffikon, Uster, Sternenberg und Rüti übernachtet, gegessen und getrunken. Meist wurde er dabei noch von seiner Freundin begleitet. Keiner der beiden zahlte dann jedoch die Rechnungen im Betrag zwischen 100 und 530 Franken, sondern das Duo machte sich jeweils einfach aus dem Staub.
