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Transparenz als Geheimnisverrat eingestuft

Er wollte Dübendorf transparent über eine Abstimmung informieren – doch mit Infos, die er dazu weitergab, verletzte er nach Ansicht des Ustermer Gerichts das Amtsgeheimnis. Dafür fasste Martin Bäumle nun eine bedingte Strafe.

Martin Bäumle (rechts) mit Verteidiger Christoph Hohler am Mittwochmorgen vor dem Bezirksgericht Uster. (Bild: key), Der Ustermer Bezirksgericht, wo am Mittwoch der Prozess gegen den Dübendorfer Martin Bäumle stattfand. (Bild: key)

Transparenz als Geheimnisverrat eingestuft

Am 11.11.11 hatte Martin Bäumle geheiratet – und wenige Stunden zuvor noch etwas getan, für das er sich gestern vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster verantworten musste. Der Dübendorfer Nationalrat und Stadtrat hatte am Morgen jenes für ihn zweifellos unvergesslichen Tages nämlich drei fotokopierte Seiten eines Betreibungsregisterauszugs in seinen Briefkasten gelegt. Dort wurden die Papiere dann von einem Redaktor des ZO/AvU abgeholt.

Brisante Papiere, den sie zeigte, dass gegen eine Baumanagementfirma, die einen privaten Gestaltungsplan für ein umstrittenes, grosses Bauprojekt im Gebiet Giessen eingereicht hatte, Forderungen in Millionenhöhe vorlagen. Der Redaktor verwertete diese Informationen in einem Bericht; an der Abstimmung Tage später wurde der Gestaltungsplan abgelehnt.

Bedingte Geldstrafe gefordert

Es folgte eine Anzeige gegen Bäumle wegen Amtsgeheimnisverletzung, doch der Staatsanwalt stellte dann das Verfahren ein – und musste es auf Geheiss des Obergerichts  später wieder aufnehmen. So standen sich der Dübendorfer Politiker und der Ankläger gestern in Uster erneut gegenüber. Und obwohl der Staatsanwalt eine Verurteilung und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 160 Franken (total 14’400 Franken) und eine Busse von 3200 Franken forderte, merkte man, dass er immer noch nicht wirklich von der Schuld des Stadtrates überzeugt war.

Polit-Absicht vorgeworfen

Gemäss dem Staatsanwalt hätte Martin Bäumle die Kopien nicht weitergeben dürfen, da die entsprechenden Informationen «dem Amtsgeheimnis unterstanden», denn Betreibungsregister «sind nicht unbeschränkt öffentlich». Auch habe die Solvenz der Baumanagementfirma inbezug auf den Gestaltungsplan «keine Rolle gespielt». Doch Bäume habe in «einem Alleingang» einen Journalisten informiert, obwohl er dieses Vorgehen «mindestens mit dem Stadtpräsidenten hätte absprechen müssen».

Am Prozess dabei war auch der Rechtsanwalt der Baumanagementfirma. Er unterstellte dem Dübendorfer, der als Präsident der Grünliberalen Partei (GLP) Schweiz amtet, er habe «rein politisch motiviert» gehandelt. Nämlich zugunsten seiner Partei, die gegen das Bauprojekt war.

«Öffentlichkeitsrelevant»

Bäumle selbst gab zu, die Informationen weitergegeben zu haben, schuldig im rechtlichen Sinn sei er jedoch nicht. Es habe für ihn quasi «eine ‹Pflicht› bestanden, die Informationen zu bestätigen»,  als der Journalist angefragt hatte, ob es um die Baumanagementfirma tatsächlich nicht so gut stehe. Denn Angaben über die Solvenz der Firma, über die auch der Stadtpräsident Bescheid gewusst habe, seien klar «öffentlichkeitsrelevant». Zudem habe er, Bäumle, auch daran gedacht, welche Vorwürfe auf die Stadt zukommen würden, wenn die Finanzlage des Unternehmens erst nach der Abstimmung bekannt geworden wäre.

«Nicht ideales» Vorgehen

Der Verteidiger des Dübendorfers verlangte einen Freispruch. Bäume sei in diesem Fall  «keiner Geheimhaltungspflicht» unterlegen.

Auch der Verteidiger  sagte, die weitergegebenen Informationen seien für die Stadt Dübendorf und die Stimmberechtigten «von entscheidender Bedeutung» gewesen. Sein Mandant wisse, dass sein Vorgehen «nicht ideal» war, doch er habe halt  die Fakten über die finanzielle Situation der Baumanagementfirma so schnell wie möglich bekannt machen wollen, nachdem der Stadtpräsident vorerst nicht beabsichtige, die Öffentlichkeit aktiv zu orientieren.

Geheime Behördendokumente

Einzelrichter Jean-Claude Simmen war dann ganz anderer Ansicht. Es hätte Martin Bäumle «bewusst sein müssen», dass Betreibungsregisterauszüge keinen öffentlichen Charakter haben. Und wenn einer Behörde Dokumente vorliegen, die nur sie besitzt, «unterliegen diese Dokumente dem Amtsgeheimnis». Ergo habe der Politiker mit der Weitergabe dieser Dokumente das Amtsgeheimnis verletzt –  «wissentlich und willentlich». Zudem, so Simmen, «lag gar kein öffentliches Interesse an diesen Informationen vor», denn es sei «nicht ersichtlich, was die Bonität einer Firma mit dem Gestaltungsplan zu tun hat».

Der GLP-Politiker wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 150 Franken (total 9000 Franken) bestraft. Zudem muss er Verfahrenskosten und eine Prozessentschädigung an die Baumanagementfirma im Gesamtbetrag von gegen 25 000 Franken zahlen.

Der 52-Jährige zeigte sich in einer ersten Stellungnahme «enttäuscht» vom Ustermer Urteil. Er wird es  weiterziehen. Denn: «Ich bin nach wie vor der Meinung, ich habe das Richtige zum richtigen Zeitpunkt gemacht.»

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