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Blaulicht

Transparenz als Geheimnisverrat eingestuft

Er wollte Dübendorf transparent über eine Abstimmung informieren – doch mit Infos, die er dazu weitergab, verletzte er nach Ansicht des Ustermer Gerichts das Amtsgeheimnis. Dafür fasste Martin Bäumle nun eine bedingte Strafe.

Am 11.11.11 hatte Martin Bäumle geheiratet – und wenige Stunden zuvor noch etwas getan, für das er sich gestern vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Uster verantworten musste. Der Dübendorfer Nationalrat und Stadtrat hatte am Morgen jenes für ihn zweifellos unvergesslichen Tages nämlich drei fotokopierte Seiten eines Betreibungsregisterauszugs in seinen Briefkasten gelegt. Dort wurden die Papiere dann von einem Redaktor des ZO/AvU abgeholt.

Brisante Papiere, den sie zeigte, dass gegen eine Baumanagementfirma, die einen privaten Gestaltungsplan für ein umstrittenes, grosses Bauprojekt im Gebiet Giessen eingereicht hatte, Forderungen in Millionenhöhe vorlagen. Der Redaktor verwertete diese Informationen in einem Bericht; an der Abstimmung Tage später wurde der Gestaltungsplan abgelehnt.

Bedingte Geldstrafe gefordert

Es folgte eine Anzeige gegen Bäumle wegen Amtsgeheimnisverletzung, doch der Staatsanwalt stellte dann das Verfahren ein – und musste es auf Geheiss des Obergerichts  später wieder aufnehmen. So standen sich der Dübendorfer Politiker und der Ankläger gestern in Uster erneut gegenüber. Und obwohl der Staatsanwalt eine Verurteilung und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 160 Franken (total 14'400 Franken) und eine Busse von 3200 Franken forderte, merkte man, dass er immer noch nicht wirklich von der Schuld des Stadtrates überzeugt war.

Polit-Absicht vorgeworfen

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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