Eine kurze Bahnfahrt für 1500 Franken
Eine in der Region wohnhafte Afrikanerin war im Februar 2014 in Wallisellen in die S14 eingestiegen und Richtung Schwerzenbach gefahren. Als es im Zug zu einer Billettkontrolle kam, zeigte die damals 37-Jährige eine ZVV-Mehrfahrtenkarte – eine Karte allerdings, die gefälscht war.
Denn die Frau hatte gemäss der Staatsanwältin, die sich später mit dem Fall befasste, «das in der ersten Zeile bereits eingetragene Datum sowie die Uhrzeit auf nicht näher bekannte Art und Weise, mutmasslich mit einer Art Tintenkiller, entfernt» und mit dem Termin ihrer neuesten Zugfahrt überschrieben.
Hohe Verfahrenskosten
Die Afrikanerin wurde deshalb kürzlich per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und geringfügigem Erschleichen einer Leistung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt.
Zudem fasste sie eine Busse von 100 Franken und muss die Verfahrenskosten von 1400 Franken übernehmen. Das «gesparte» Kurzstreckenbillett kommt die Frau letztlich also auf 1500 Franken zu stehen.