«Verletzung des Amtsgeheimnisses». Der Tatbestand, der am 22. Juni 2016 vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Uster verhandelt wird, ist recht speziell, weil er selten Gegenstand eines Prozesses ist. Speziell ist auch der Angeklagte: Es handelt sich um den schweizweit bekannten Politiker Martin Bäumle. Der 52-jährige Dübendorfer ist Nationalrat und Präsident der Grünliberalen Partei Schweiz.
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Der Fall, der in Uster verhandelt wird, hat allerdings nichts mit Bäumles nationalen Ämtern zu tun, sondern mit seiner Funktion als Dübendorfer Stadtrat. In dieser Eigenschaft überliess er 2011 einem im Zusammenhang mit dem privaten Gestaltungsplan für ein umstrittenes, grosses Hochhausprojekt im Gebiet Giessen recherchierenden Redaktor des «Anzeigers von Uster» (AvU) Kopien von Betreibungsregisterauszügen.
Die Auszüge belegten, dass die Baumanagementfirma, welche den Gestaltungsplan eingereicht hatte, mit Millionenforderungen konfrontiert war. Tage später berichtete der AvU über die schlechte Bonität der Bauherrin.
«Geheimer Charakter»

