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Blaulicht

Martin Bäumle muss vor Gericht

Der Dübendorfer Nationalrat Martin Bäumle muss sich vor Bezirksgericht Uster wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten. Er hatte vor fünf Jahren als Stadtrat heikle Informationen weitergegeben.

«Verletzung des Amtsgeheimnisses». Der Tatbestand, der am 22. Juni 2016 vor dem Einzelrichter des Bezirksgerichts Uster verhandelt wird, ist recht speziell, weil er selten Gegenstand eines Prozesses ist. Speziell ist auch der Angeklagte: Es handelt sich um den schweizweit bekannten Politiker Martin Bäumle. Der 52-jährige Dübendorfer ist ­Nationalrat und Präsident der Grünliberalen Partei Schweiz.

Infos an Zeitung vermittelt

Der Fall, der in Uster verhandelt wird, hat allerdings nichts mit Bäumles nationalen Ämtern zu tun, sondern mit seiner Funktion als Dübendorfer Stadtrat. In dieser Eigenschaft überliess er 2011 einem im Zusammenhang mit dem privaten Gestaltungsplan für ein umstrittenes, grosses Hochhausprojekt im ­Gebiet Giessen recherchierenden Redaktor des «Anzeigers von ­Uster» (AvU) Kopien von Betreibungsregisterauszügen.

Die Auszüge belegten, dass die Baumanagementfirma, welche den Gestaltungsplan eingereicht hatte, mit Millionenforderungen konfrontiert war. Tage später ­berichtete der AvU über die schlechte Bonität der Bauherrin.

«Geheimer Charakter»

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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