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Rosinli-Unfall: Es gibt kein Strafverfahren

Als er die Rutschbahn auf dem Rosinli benützte, hat vor zwei Monaten ein Bub einen Finger verloren. Dieses Ereignis wird keine rechtlichen Folgen haben, wie nun feststeht.

Am 29. Dezember 2015 verlor ein Knabe bei einem Unfall auf der Rosinli-Rutschbahn einen Finger. Seither ist die Rutsche gesperrt. (Archivbild: Nicolas Zonvi)

Rosinli-Unfall: Es gibt kein Strafverfahren

Zu dem ungewöhnlichen Unfall war es Ende Dezember gekommen, als ein Bub die grosse Rutschbahn auf dem Rosinli ob Adetswil (Bäretswil) runterrutschen wollte. Er blieb mit einem Finger in einem Spalt hängen, worauf der Finger abgetrennt wurde. Der Rettungsdienst brachte das Kind danach schnell ins Spital, wo man das abgerissene Glied wieder annähen konnte.

Tage später kam es jedoch zu Komplikationen und zu einer erneuten Operation, wobei der Finger abgenommen werden musste (wir berichteten).

«Kein Drittverschulden»

Bei dem Ereignis handle es sich «definitiv um einen Unfall; ein Drittverschulden kann ausgeschlossen werden». Dies gab eine Sprecherin der Kantonspolizei dieser Tage auf Anfrage hin bekannt. Dass niemand für den Unfall verantwortlich gemacht werden kann, hätten polizeiliche Abklärungen ergeben, in deren Rahmen auch mehrere Befragungen vorgenommen wurden.

Aufgrund des Ergebnisses dieser Ermittlungen sei der Fall deshalb erledigt, und es komme zu keiner Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft.

Zurzeit gesperrt

Nach dem Unfall, der für viele Diskussionen sorgte, waren Stimmen laut geworden, die von einer fehlenden Wartung der bekannten, aber alten Rutschbahn sprachen. Gemäss Angaben auf der Website des Berggasthauses Rosinli ist die grosse Rutschbahn «zurzeit gesperrt».

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