Teure Lektion: Frau besser nicht «Idiotin» nennen
Das leichtfertige Austeilen negativer Bezeichnungen, wie sie viele Menschen täglich verwenden, kann ins Geld gehen. Das erfuhr ein 58-jähriger Zürcher Oberländer, der seine Lebens- und Wohnpartnerin sowie deren Tochter in ihrer gemeinsamen Wohnung mehrfach als «Huren» und «Idiotinnen» betitelte. Die Frauen liessen sich das nicht gefallen und erstatteten Anzeige. Für den Staatsanwalt, der sich dann mit der Sache befasste, war klar, dass die Bezeichnungen die Mutter und die Tochter «in ihrer Achtungswürdigkeit herabsetzten». Die Quittung dafür: eine Verurteilung des Manns wegen mehrfacher Beschimpfung, wie einem kürzlich erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist.
900 Franken bezahlen
Als Sanktion wurde eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 190 Franken festgesetzt. Diese 1900 Franken, die teilweise als Zusatzstrafe zu einem früher erlassenen Strafbefehl gelten, wurden bedingt ausgesprochen, müssen also nicht bezahlt werden. Zu bezahlen sind aber eine Busse von 400 Franken sowie die Verfahrenskosten von 500 Franken. Insgesamt also 900 Franken für ein paar Beschimpfungen.
