Teurer Fehler: Pistole gefunden und behalten
Wann er in einem Waldstück in Hinwil die Schreckschusspistole samt dazugehörender Munition gefunden hat, das weiss der heute 20-Jährige nicht mehr. Was hingegen klar ist: Der junge Mann hat die Waffe behalten. Im Frühling 2014 wurde die Sache dann zu einem Fall für die Polizei. Denn der Finder war erwischt worden, als er in Bauma unterwegs war und die Pistole dabei hatte. Eine Pistole, die laut der Staatsanwältin, die sich später mit der Angelegenheit befasste, «aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden kann». Und für solche sogenannten Imitationswaffen ist wegen ihrer Verwechselbarkeit und der damit verbundenen Gefährlichkeit eine Waffentragbewilligung nötig. Doch diese Bewilligung hatte der Mann nicht.
Endbetrag: 8240 Franken
Deshalb wurde der 20-Jährige kürzlich per Strafbefehl wegen Vergehens gegen das Waffengesetz und Nichtanzeigen eines Fundes verurteilt. Da der Leumund des Mannes trotz seines jungen Alters bereits getrübt ist, fiel die Sanktion hart aus: eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 80 Franken, also 7200 Franken. Dazu kommen noch eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 900 Franken.
Insgesamt hat der Mann für die Episode mit der Schreckschusspistole demzufolge 8400 Franken zu zahlen. Da er zwei Tagessätze der Strafe, also 160 Franken, bereits durch Haft erstanden hat, reduziert sich der Betrag noch minim auf 8240 Franken.
