Verwaltungsrat des GZO verschafft sich Zeit durch Nachlassstundung
GZO Spital Wetzikon unter Druck
Das GZO Spital Wetzikon gewinnt mit der provisorischen Nachlassstundung Zeit für die Refinanzierung des Schuldenbergs. Das Spital ist nun vier Monate lang vor Betreibungen geschützt. Doch der Druck steigt.
Das GZO Spital Wetzikon hat beim Bezirksgericht Hinwil ein Gesuch um provisorische Nachlassstundung eingereicht. Dies, nachdem sich Ende Januar abgezeichnet hatte, dass die Finanzierungspartner nur mit einer Staatsgarantie zur Ablösung der Obligationenanleihe in Höhe von 170 Millionen Franken bereit sind. Und nachdem der Regierungsrat des Kantons Zürich ein Gesuch um finanzielle Unterstützung abgelehnt hatte.
Das Nachlassstundungsgesuch hat das Gericht Ende April bewilligt, als Sachwalter wurden Brigitte Umbach-Spahn und Stephan Kesselbach eingesetzt. Sie sind Rechtsanwälte mit Spezialgebiet Insolvenz und Restrukturierung bei der Küsnachter Kanzlei Wenger Plattner. Nun haben sie die Aufgabe, die finanzielle Lage und die Aussichten auf eine Sanierung zu beurteilen, zusammen mit dem Spital Sanierungsoptionen zu prüfen und weiterzuverfolgen.
Nachlassstundung kurz erklärt
Die Nachlassstundung ist ein gesetzlich geregeltes Sanierungsinstrument. Mit der Gewährung einer provisorischen Nachlassstundung wird ein Unternehmen für einen beschränkten Zeitraum unter Gläubigerschutz gestellt. Es erhält dadurch Zeit, um Sanierungsmassnahmen zu prüfen, umzusetzen und allenfalls einen teilweisen Erlass seiner Schulden zu erwirken.
Es ist zentral, dass ein Nachlassstundungsverfahren rechtzeitig eingeleitet wird, das heisst, solange der finanzielle Handlungsspielraum noch gegeben ist und genügend Liquidität zur Verfügung steht.
Wird einem Unternehmen die provisorische Nachlassstundung gewährt, so kann es während zunächst vier Monaten von seinen Gläubigern für Forderungen, welche vor der Nachlassstundung entstanden sind, nicht betrieben werden.
Der in der Nachlassstundung bewirkte Gläubigerschutz nimmt erheblichen Druck vom Unternehmen. Der operative Betrieb kann unter der Aufsicht des Sachwalters ohne wesentliche Einschränkungen fortgesetzt werden. (tbu)
Eine Nachlassstundung schützt Unternehmen vor Betreibungen durch die Gläubiger. Sind genügend liquide Mittel vorhanden, kann das Unternehmen den Betrieb aufrechterhalten und seine Bilanz sanieren.
Dies sei beim GZO der Fall, sagte Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig an einer Pressekonferenz in Anwesenheit von rund zehn Journalistinnen und Journalisten: «Das Unternehmen verfügt über genügend Liquidität, um den laufenden Spitalbetrieb sicherzustellen.» Die Prüfung des Businessplans 2024 durch eine externe Prüfgesellschaft attestiere dem GZO nachhaltige Profitabilität. «Bis Ende Jahr wird das GZO wieder schwarze Zahlen schreiben», ist Kündig überzeugt. Ein positives Ergebnis sei zentral, um mögliche Investoren zu überzeugen.
Die letzten Zahlen waren schliesslich alles andere als überzeugend. Das Spital hat vergangenes Jahr 11,6 Millionen Franken Verlust gemacht. Der Grund dafür: weniger Patienten und sinkende Geburtenzahlen – und auf der Gegenseite standen höhere Kosten durch die Teuerung.
Trotzdem verfüge man über genügend Liquidität, die Löhne der Mitarbeitenden seien gesichert. Auch Zahlungen an Lieferanten und Partner sowie die übrigen finanziellen Verpflichtungen des GZO Spitals Wetzikon seien sichergestellt.
Auch Hansjörg Herren, CEO ad interim, betonte, dass sich das Spital trotz anhaltenden Negativschlagzeilen auf dem Weg der Besserung befinde. «Im April haben wir 800 stationäre Patienten behandelt, das ist eine Steigerung gegenüber dem letzten Jahr.» Damit ist das Thema um den Schuldenberg von 170 Millionen Franken für den Neubau, der derzeit zu rund 70 Prozent fertiggestellt ist, aber noch nicht vom Tisch.
Keine Lösung für Abbau des Schuldenbergs präsentiert
Die provisorische Nachlassstundung wurde schliesslich eingereicht, weil am 12. Juni eine zehnjährige Obligationenanleihe ausläuft und deren Refinanzierung derzeit nicht gesichert ist.
Die Nachlassstundung verschafft dem Verwaltungsrat nun Zeit, eine Lösung für die fällige Obligationenanleihe zu finden. «In der Zwischenzeit läuft der ordentliche Spitalbetrieb vollumfänglich weiter», versichert Herren. Über Konkreteres zu laufenden Verhandlungen für eine Finanzierung durch mögliche Investoren wollen der Verwaltungsratspräsident und die Spitalleitung derzeit nicht Auskunft geben. «Wir können noch nicht schildern, wie die Lösungsfindung aussieht, und informieren noch nicht über konkrete Varianten», sagt Kündig.
Verlängerung der Stundung möglich
Die provisorische Nachlassstundung verschafft dem GZO nun vier Monate Zeit. «Wenn wir bis dann keine Lösung präsentieren können, besteht die Möglichkeit, diese Stundung zu verlängern», sagt der Verwaltungsratspräsident.
In einem nächsten Schritt kann das GZO einen Antrag auf Verlängerung um weitere vier Monate stellen, danach besteht die Option auf eine weitere Verlängerung um 24 Monate, sofern diese gewährt wird.