Politik

«Uster West» verzögert sich weiter

Die Gegner der Strasse Uster West haben gegen die vom Regierungsrat festgesetzte Schutzverordnung zwei Rekurse eingereicht. Damit ist weiter unklar, ob und wann das Bauprojekt realisiert werden kann.

«Uster West» verzögert sich weiter

Jetzt ist es amtlich: Wie die kantonale Baudirektion am Montag mitteilte, rekurrieren die Gegner der Strasse Uster West beim Baurekursgericht gegen die überarbeitete Schutzverordnung für das Werrikerriet. Angekündigt haben sie diesen Schritt bereits Mitte Oktober, nachdem der Regierungsrat die Verordnung festgesetzt hatte. Hinter den Rekursen stehen Private und Verbände, die schon während der öffentlichen Auflage ihre Einwände deponiert hatten – beim Kanton damit aber kein Gehör fanden.

Gegner: Das Schutzgebiet dem Projekt angepasst

Die Grenzen des Schutzgebietes seien einfach der geplanten Strassenführung angepasst worden, lautet unter anderem die Kritik. «Man hat nicht natürliche Geländekanten genommen», sagte Martin Zürrer, Vorstandsmitglied des Vereins Lebensqualität Uster West, im Oktober gegenüber «Züriost». Weiter bemängeln die Gegner, dass die Baudirektion keine hydrologischen Pufferzonen festgelegt habe, weshalb etwa die geplante Überführung der Bahngeleise zu einer Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts führen könne.

Bereits im Sommer 2014 gingen gegen eine frühere Version der revidierten Schutzverordnung drei Rekurse ein, die der Regierungsrat teilweise guthiess. Darauf überarbeitete das kantonale Amt für Landschaft und Natur die Schutzverordnung, der Grenzverlauf des Flachmoors wurde dem aktuellen Zustand angepasst und die entsprechenden Pufferzonen wurden ausgeschieden.

Baudirektion: Schutzziel nicht tangiert

Thomas Maag, Sprecher der Baudirektion, erklärte schon Mitte Oktober die Anschuldigungen der «Uster-West»-Gegner für unwahr: «Die Strassenlinie führt zwar im Gebiet Brandschänki auf einem kurzen Abschnitt durch eine Pufferzone hindurch. Gemäss der Moorgesetzgebung des Bundes ist das aber möglich, solange das Schutzziel nicht tangiert wird – nämlich der Schutz des Moores.»

Ebenso bestritt Maag den Vorwurf, die neue Verordnung sei so festgelegt worden, damit sie die Pläne für «Uster West» nicht durchkreuze. «Die Schutzverordnung wurde von der Fachstelle Naturschutz erarbeitet. Sie ist allein der Moorschutzgesetzgebung des Bundes und dem Naturschutz verpflichtet – und nicht dem Tiefbauamt.»

Wie es zeitlich mit dem Vorhaben weitergeht, ist unklar. Gemäss Baudirektion verzögert sich die Realisierung auf unbestimmte Zeit. (tba)

 

Fehler gefunden?