Auch im Oberland kam es zu Verzeigungen wegen Quaggamuscheln
Am Greifensee und am Pfäffikersee greift die Polizei durch, wenn Boote ohne vorgeschriebene Reinigung unterwegs sind – zum Schutz vor der Quaggamuschel.
Seit knapp einem Jahr gibt es im Kanton Zürich eine Schiffreinigungspflicht, wenn ein Boot in ein anderes Gewässer verlegt wird. Damit möchte der Kanton die Ausbreitung der Quaggamuschel eindämmen.
Besitzer von Booten mit Nummernschildern müssen demnach jeden Gewässerwechsel ihres Bootes online melden und dieses fachgerecht reinigen lassen. Wer das nicht macht, muss mit Bussen oder einer Verzeigung rechnen. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, haben seit der Einführung des Gesetzes rund 100 Bootshalterinnen und Bootshalter eine Anzeige erhalten, weil sie ohne entsprechende Freigabe auf dem See unterwegs gewesen seien. Die Zahl stammt von der Kantonspolizei Zürich.
Am Greifensee wurden im vergangenen Jahr sechs, am Pfäffikersee vier Personen verzeigt. Das teilt die Kantonspolizei auf Anfrage dieser Redaktion mit.
Peter Andenmatten von der Polizei Region Pfäffikon führt aus: «Die Betroffenen erhalten keine Bussen, sondern werden direkt verzeigt.» Die Rundgänge der Pfäffikersee-Ranger werden jeweils von der Polizei Region Pfäffikon unterstützt. Andenmatten appelliert zudem, alles Material, das mit dem Wasser in Kontakt gerät – Taucheranzüge zum Beispiel – vor einem Gewässerwechsel immer sauber zu halten und mit heissem Wasser zu waschen.
Gemäss Artikel im Tagesanzeiger scheint die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht zu wirken. So heisst es dort, dass jüngste Forschungen im Greifensee nach wie vor keine Quaggamuscheln hätten nachweisen können. Im Pfäffiker- und Türlersee dürfte es sich ähnlich verhalten.