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Justiz

Zwei Brüder vor Gericht

Angeklagte nach tödlichem Unfall im Atzmännig: «Wir wollten nur helfen»

Nach dem tödlichen Unfall beim Atzmännig-Parkplatz stehen zwei junge Männer vor Gericht.  Sie sollen dem Unfallfahrer zur Flucht verholfen haben. Doch die beiden erzählen eine andere Geschichte.

Trauer am Unglücksort: Nach dem tödlichen Unfall legten Trauernde für den Verstorbenen Kerzen und Blumen nieder. (Archivfoto)

Foto: Alexandra Greef

Angeklagte nach tödlichem Unfall im Atzmännig: «Wir wollten nur helfen»

Zwei Brüder vor Gericht

Nach dem tödlichen Unfall beim Atzmännig-Parkplatz stehen zwei junge Männer vor Gericht. Sie sollen dem Unfallfahrer zur Flucht verholfen haben. Doch die beiden erzählen eine andere Geschichte.

Sie sind mit dem Auto auf dem Heimweg vom Jassen bei einem Kollegen. Es ist Donnerstag, 18. Januar 2024. Gegen 22 Uhr schneit es stark, und die Schneedecke ist bereits einige Zentimeter dick. Da kommt es für zwei Brüder aus der Region am Parkplatz der Sportbahnen Atzmännig AG zu einer folgenschweren Begegnung.

Ein Mann in ihrem Alter springt ihnen fast vor das Auto. Er gestikuliert wild und schreit, ist durchnässt und schlottert vor Kälte. Die Brüder lassen den Unbekannten einsteigen und bringen ihn nach Hause. Einer zieht sogar seine Anziehsachen aus, um sie dem Frierenden zu geben. 

Was die damals 18- und 20-jährigen Brüder erst später erfahren: Der Zugestiegene ist beim Driften auf dem Parkplatz mit seinem Auto in den Goldingerbach gestürzt. Sein 23-jähriger Beifahrer kann sich nicht aus eigener Kraft retten und stirbt wenig später im Spital.

Das Verfahren gegen den Unfallfahrer läuft noch. Die Staatsanwaltschaft kann noch nicht sagen, wann er angeklagt wird. Bereits vor Gericht stehen am Dienstag, 3. Februar, die beiden Brüder. Sie sind wegen unterlassener Nothilfe und Begünstigung angeklagt.

Die Polizei wusste Bescheid

Erst im Lauf der Autofahrt mit dem Unbekannten sei ihnen klar geworden, dass eine zweite Person in den Unfall verwickelt gewesen sei, sagen sie dem Richter. Der Mitfahrer habe gezittert und geschrien und sich nicht klar ausdrücken können. «Er konnte uns erst später sagen, was passiert ist.»

Wie die Brüder aussagen, hatten sie auf dem Atzmännig-Parkplatz einen etwas älteren Herrn getroffen. «Wir haben von ihm erfahren, dass die Polizei bereits informiert ist, und er hat uns weggescheucht», so der ältere Bruder. 

Man sieht einen Bach und ein Auto darin.
Der Unfall endete für den Beifahrer tödlich; er konnte sich nicht selbständig aus dem Fahrzeug befreien. (Archiv)

Unterwegs hätten sie den Vater des durchnässten Unfallfahrers angerufen. «Der hat gesagt, wir sollten seinen Sohn zunächst nach Hause bringen. Er würde dann mit ihm zusammen zum Unfallort zurückgehen», so der ältere Bruder. Der Vater habe auch erzählt, dass die Mutter Kontakt zur Einsatzleitung gehabt habe. «Sie wusste, dass wir den Mann nach Hause bringen», sagt der ältere Bruder. Deswegen hatten die beiden auch nicht die Polizei kontaktiert, um sie darüber zu informieren.

«Wir kennen den Unfallfahrer nicht. Der Vorwurf, dass wir ihm zur Flucht verhelfen wollten, ergibt keinen Sinn», sagt der Ältere. «Es ist kein guter Freund von uns. Wer würde einem Fremden helfen, um später im Scheiss zu stecken?», fragt er den Richter. Die Brüder versichern, dass sie nur versucht hätten, zu helfen. «Im Nachhinein hätten wir anders gehandelt», sagt der Ältere.

Weiteres Verfahren lief

Wie vor Gericht bekannt wird, alarmierte tatsächlich ein etwas älterer Mann die Rettungskräfte. «Er vermittelte den Eindruck, zuständig zu sein, und forderte die Beschuldigten laut, bestimmt und teilweise aggressiv auf, den Platz zu verlassen», sagt der Verteidiger des jüngeren Bruders. «Verreiset, d Schmier isch unterwägs», soll er zu den jungen Männern gesagt haben, wie der Anwalt des Älteren ausführt.

Wie zu hören ist, wurde auch gegen den Mann, der die Rettungskräfte alarmierte, ein Verfahren geführt. Auch er war nicht in den Bach gestiegen, um dem zurückgebliebenen Unfallopfer zu helfen. Wie es heisst, wurde das Verfahren gegen ihn jedoch eingestellt. Unter anderem, weil eine Mitarbeiterin der Rettung ihm davon abgeraten hatte, ohne Ausrüstung in den anschwellenden Bach zu steigen.

«Unter erheblichem Druck gehandelt»

Die beiden Brüder seien in einer unübersichtlichen Situation gelandet, fasst es einer ihrer Verteidiger zusammen. Sie hätten unter erheblichem Druck gehandelt, und ihr einziges Motiv sei gewesen, zu helfen. Sie hätten sicher mehr gemacht als der ältere Mann, gegen den das Verfahren bereits eingestellt worden sei. Der Unfallfahrer sei in einem besorgniserregenden Zustand gewesen.

Er sei bei Temperaturen unter null Grad knapp aus einem Gebirgsbach entkommen, fügte der andere Anwalt hinzu. Wer selbst Hilfe benötige, der dürfe sogar eine Unfallstelle verlassen. Durch die beiden Brüder sei der Frierende nur für kurze Dauer dem Zugriff durch die Polizei entzogen worden. «Seine Eltern hatten die Polizei verständigt. Sie wusste, wo er sich befand und dass er sich stellen würde», sagt der Verteidiger des älteren Bruders.

Beide Anwälte fordern, dass die jungen Männer von den Vorwürfen rund um den Unfall im Atzmännig freigesprochen werden.

Erleichterung nach langer Anspannung

Richter und Gerichtsschreiberin brauchen nur rund eine halbe Stunde, um das Urteil zu beraten. Bereits vor dem Mittag verkünden sie es im Gerichtssaal. Der jüngere Bruder legt den Kopf in den Nacken und schliesst die Augen, als er hört, dass der Richter ihn und seinen Bruder von den Vorwürfen freispricht.

Wie der Richter ausführt, waren die Rettungskräfte bereits alarmiert, bevor die beiden Beschuldigten auf den Parkplatz fuhren. Das hätten die Brüder auch erfahren. «Warum hätten Sie erneut anrufen sollen? Sie konnten davon ausgehen, dass alles geschehen ist, und das ist es auch», sagt der Richter. Der Tatbestand der unterlassenen Nothilfe sei nicht erfüllt.

Dass die Brüder nicht zum Atzmännig umkehrten, nachdem sie im Auto von dem Unfall erfahren hatten, um beim Einweisen der Einsatzkräfte zu helfen, hielt der Richter ihnen ebenfalls nicht vor. Der ältere Mann habe den Eindruck gemacht, die Verantwortung auf dem Platz zu haben. Die Brüder hätten davon ausgehen können, dass er die Einweisung vornehmen könne, und das habe er auch hervorragend gemacht.

«Sie wollten dem einen Beteiligten Nothilfe leisten. Und wenn man meint, dass das Richtige in dem Moment ist, ihn nach Hause zu fahren, kann man nicht das andere auch noch machen», so der Richter. Die Brüder hätten nichts falsch gemacht. Falls sie erneut in so eine Situation geraten sollten, könnten sie allenfalls daran denken, dass die Beteiligten vor Ort bleiben müssten. Sie hätten zum Beispiel im warmen Auto mit dem Unfallfahrer auf die Polizei warten können, so der Richter.

Der ältere Bruder war zusätzlich zu den Vorwürfen um den Unfall wegen einer groben Verletzung der Verkehrsregeln an einem anderen Tag angeklagt. Der Richter sprach ihn wegen eines gefährlichen Überholmanövers schuldig. Deswegen muss der ältere Bruder im Gegensatz zum jüngeren eine Busse bezahlen und einen kleinen Teil der Gerichtskosten übernehmen. Ausserdem sollte er sich in den nächsten drei Jahren nichts zuschulden kommen lassen, da sonst eine bedingte Geldstrafe fällig wird.

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