Justiz

Streitpunkt Lärmschutzvorgaben

«Am Ring»-Überbauung in Dübendorf bleibt blockiert

Vier Jahre nach der Baubewilligung liegt das Grossprojekt «Am Ring» in Dübendorf weiterhin auf Eis. Das Baurekursgericht hat die Bewilligung erneut aufgehoben.

Bis zu 1000 Personen sollen dereinst in der Überbauung «Am Ring» wohnen.

Visualisierung: PD

«Am Ring»-Überbauung in Dübendorf bleibt blockiert

Vier Jahre nach der Baubewilligung liegt das Grossprojekt «Am Ring» in Dübendorf weiterhin auf Eis. Das Baurekursgericht hat die Bewilligung erneut aufgehoben.

Auf dem 35’000 Quadratmeter grossen Areal bei der Giessenkreuzung sollte längst gebaut werden: Geplant sind sechs Gebäude mit rund 500 Wohnungen für bis zu 1000 Personen, Gewerbe- und Büroflächen sowie ein Hochhaus mit 85 Metern Höhe. Trotz erteilter Baubewilligung im Jahr 2022 stehen auf dem Areal bis heute nur die Bauvisiere. Blockiert ist damit auch der grosse Park, der als Kompensation für die hohe Ausnutzung erstellt werden sollte.

Grund für die massive Verzögerung ist ein seit Jahren laufender Rechtsstreit, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Ausgelöst wurde er durch eine Firma, die über ein Kaufrecht an einem Teil der Parzelle verfügt. Sie focht die Baubewilligung beim Baurekursgericht an – mit Erfolg. Bereits 2023 hob das Gericht die Bewilligung wegen ungenügenden Lärmschutzes auf.

Die Stadt Dübendorf sowie die Bauherrschaft, die heutige Helvetia Baloise Group, zogen den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht. Laut dem «Tages-Anzeiger» verlangte dieses eine neue Prüfung der Lärmschutzmassnahmen und einer möglichen Ausnahmebewilligung. Die Bauherrschaft legte daraufhin aktualisierte Gutachten vor. Diese zeigten nächtliche Überschreitungen der Grenzwerte von maximal vier Dezibel bei elf Wohnungen.

Neuer Gestaltungsplan nötig?

Das Baurekursgericht bleibt in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil dennoch bei seiner Einschätzung. Bevor eine Ausnahmebewilligung erteilt werden könne, müsse nachgewiesen werden, dass sämtliche möglichen baulichen und gestalterischen Massnahmen zum Lärmschutz geprüft worden seien. Dazu gehörten auch Stellung und Form der Gebäude. Falls das Areal unter den geltenden Vorschriften nicht wie geplant bebaut werden könne, müsse der Gestaltungsplan überarbeitet werden, so der «Tages-Anzeiger».

Nicht grundlegend beanstandet wurde dagegen der geplante Pavillon auf dem zentralen Platz der Überbauung. Zwar sei dieser zu gross dimensioniert, eine Anpassung könne jedoch ohne neues Verfahren erfolgen.

Gegen den jüngsten Entscheid wurde erneut Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht.

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