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Tägernauer Holz: Pläne für Deponie werden konkret

Hier im Tägernauer Holz ist gemäss kantonalem Richtplan eine Deponie geplant. Die Gemeindebehörden von Gossau und Grüningen wehren sich vehement gegen das Vorhaben.

Tina Hafen

Tägernauer Holz: Pläne für Deponie werden konkret

Hinwiler Firma bringt Gestaltungsplan

Von den einen befürchtet, von den anderen erhofft: Die ZAV Recycling AG macht vorwärts mit den Plänen für eine Schlacken-Deponie im Wald.

Die kurze Ruhepause im Deponienstreit ist vorbei. So hat die Hinwiler ZAV Recycling AG nun angekündigt, dass sie in den nächsten Wochen den Gestaltungsplan für eine Schlacken-Deponie im Tägernauer Holz einreichen werde.

Auch wenn laut Horst Meier, dem Verwaltungsratspräsidenten der ZAV Recycling AG, die Pläne noch finalisiert werden müssen, ist bereits jetzt klar, dass gegenüber den ursprünglichen Ideen einige Abstriche gemacht worden sind.

Sechs Hektaren gross

Eigentlich hätte die ZAV Recycling AG als künftige Betreiberin mit dem Segen des Regierungs- und des Kantonsrates das Deponievolumen auf 1,5 Millionen Kubikmeter verdoppeln wollen. Doch das Bundesgericht erteilte diesen Plänen vor zwei Jahren eine Absage. 

Rot eingepunktet ist die ungefähre Lage der geplanten Deponie Tägernauer Holz bei Gossau mit einem Volumen von 750000 Kubikmeter; Stand Februar 2023
Rot eingepunktet ist die ungefähre Lage der geplanten Deponie Tägernauer Holz bei Gossau mit einem Volumen von 750000 Kubikmeter. In den nächsten Wochen wird ein Gestaltungsplan eingereicht.

So wird der Gestaltungsplan nun auf die 2009 im Richtplan festgelegte Grösse von sechs Hektaren ausgelegt. Diese Fläche entspricht rund 8,5 Fussballfeldern. Auf dieser Fläche sollen maximal 750'000 Kubikmeter Restschlacke eingelagert werden – und diese darf nur von Abfall aus dem Kanton Zürich stammen.

Zufahrt ab Forchautostrasse

Fest steht gemäss René Müller, dem Geschäftsführer der ZAV Recycling AG, auch bereits, dass die Deponie eine Werkzu- und wegfahrt direkt ab der Forchautostrasse erhält. Damit wird Befürchtungen in der Bevölkerung entgegengetreten, dass die Lastwagen über die Forchautostrassen-Ausfahrt Oetwil und die Esslingerstrasse durch den Weiler Hinderholz rollen würden.

Durch die Verkleinerung wird auch der Chräbs- respektive Jungholzbach nicht mehr tangiert. Eine Umleitung, wie dies etwa von der Interessengruppe «DepoNie Tägernauerholz» skizziert worden ist, gibt es laut Meier nicht.

Ein kleines Stück Wald wird im Zusammenhang mit dem Deponiebau allerdings auch südlich der Forchautostrasse benötigt. So wird die im Richtplan eingetragene Überführung für Wildtiere in Zusammenarbeit mit dem Kanton realisiert.

Etappenweise Realisierung

Und die Deponiebetreiber führen ein weiteres Argument ins Feld: Zwar müssen auch für die kleinere Deponie noch zahlreiche Bäume gefällt werden, doch werde im Rahmen der Wiederaufforstung im Vergleich zu heute die Biodiversität erhöht.

«Wir werden die Deponie in rund vier Etappen während je etwa drei bis vier Jahren betreiben», erklärt Meier. Die offene Fläche sei dadurch relativ klein gehalten, da nach Abschluss jeder Etappe das entsprechende Gebiet rekultiviert werde. Bereits in der ersten Etappe werde die Wildtierüberführung erstellt.

Bei der Erarbeitung des Gestaltungsplans haben verschiedene Fachleute des Natur- und Landschaftsschutzes mitgewirkt. Dennoch erwartet Meier, dass während der Vorprüfung durch das kantonale Amt für Raumentwicklung noch weitere Anregungen eingehen.   

Kürzere Transportwege

Als wichtiges Argument für den Bau der Deponie führen Meier und Müller auch die kurzen Transportwege an. Statt dass wie heute die Restschlacke von der Aufbereitungsanlage in Hinwil aus in die Deponien Obfelden, Lufingen und Attinghausen UR gefahren werden muss, könnte alle Schlacke – sofern sie aus Zürcher Abfall stammt – ins Tägernauer Holz gebracht werden. «Bei einer jährlichen Deponiemenge von 80'000 Tonnen werden die gefahrenen Entsorgungs-Kilometer von 400'000 auf 70'000 Kilometer pro Jahr reduziert.»

ZAV Recycling AG: Verwaltungsratspräsident Horst Meier (Anzug) und Geschäftsführer René Müller.
21.4.2020
Verwaltungsratspräsident Horst Meier (links) und Geschäftsführer René Müller in der Recyclinganlage der ZAV Recycling AG.

Von diesen Einsparungen würden auch die Gebührenzahler im Einzugsgebiet der Kehrichtverbrennungsanlagen Hinwil, Horgen und Zürich profitieren. Da die Deponie Tägernauer Holz zu Selbstkosten betrieben würde, gäbe es auch hier tiefere Aufwendungen. Unter dem Strich würden jährlich rund sieben Millionen Franken eingespart werden können.

Deponien bald voll

Mit dem umstrittenen Vorhaben vorwärts machen will die ZAV Recycling AG insbesondere, weil die bestehenden Deponien für Kehrichtschlacke bald voll sind. «Gemäss Schätzungen des Kantons wird dies um 2030 der Fall sein», erklärt Meier.

«Die Realisierung einer neuen Deponie braucht Zeit. Wir möchten den Standort Tägernauer Holz möglichst schon vorher in Betrieb nehmen. Je knapper es mit den Deponievolumen wird, desto teurer werden die Deponierungskosten.» Und Müller schiebt nach: «Angesichts des Füllgrades der bestehenden Deponien wäre es schon längstens Zeit, punkto Ersatz Nägel mit Köpfen zu machen.»

Tägernauer Holz, 4.3.22
Auf einer Fläche von sechs Hektaren soll im Tägernauer Holz eine Deponie entstehen.

Ihr Vorgehen sehen die ZAV Recycling-Verantwortlichen in Einklang mit dem Dringlichen Postulat «Kein Schnellschuss bei der Deponie Tägernauerholz». Dieses hatte der Kantonsrat im April 2022 überwiesen. Es verlangt vom Regierungsrat, den Gestaltungsplan bis zum Vorliegen der «Gesamtschau Deponie» nicht festzusetzen.

Gesamtschau bis Ende Jahr

Wenn das kantonale Amt für Raumentwicklung den Gestaltungsplan jetzt schon entgegennehme und vorprüfe, diene das einer zeitnahen Abwicklung des Projektes, sobald die Gesamtschau vorliege. Meier rechnet damit, dass dies Ende dieses Jahres der Fall sein wird.

Diesen Termin bestätigt Markus Pfanner von der Zürcher Baudirektion. Gleichzeitig erklärt er, dass es für inhaltliche Aussagen zu dieser Gesamtschau noch zu früh sei. Klar ist, dass gegen die Gesamtschau keine Rechtsmittel ergriffen werden können. Erst gegen die Festsetzung des Gestaltungsplanes besteht dann laut Pfanner wieder die Möglichkeit, Rekurs zu ergreifen.

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