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Wenn der Mann fremdgeht, besser nicht ausfällig werden

Ein Verheirateter hat mit einer Frau eine Beziehung. Seine Gattin erfährts und deckt die Nebenbuhlerin mit Beleidigungen ein. Nun muss sie zahlen. 

Unter anderem mit beleidigenden Telefonanrufen deckte eine Frau eine Nebenbuhlerin ein.     

(Symbolfoto: Pixabay)

Wenn der Mann fremdgeht, besser nicht ausfällig werden

Beleidigerin verurteilt

Ein Verheirateter hat mit einer Frau eine Beziehung. Seine Gattin erfährts und deckt die Nebenbuhlerin mit Beleidigungen ein. Nun muss sie zahlen. 

Ernst Hilfiker

«Du Schlampe!». Das war noch einer der netteren Begriffe, mit denen eine heute 58-Jährige aus dem Bezirk Uster eine andere Frau betitelte. Denn im Weiteren wurde die Frau auch als «Hexe» sowie «wirklich eine Hure» bezeichnet, und es wurde ihr Angst gemacht mit den Worten, «warte darauf, dass sich unsere Wege kreuzen!».

Diese Botschaften erhielt die Frau per SMS- und Whatsapp-Nachrichten, Telefonanrufen und Mails. Nicht einmal, sondern mehrmals im vergangenen Jahr.

Eine Affäre als Auslöser

Hintergrund dieser Beleidigungen war ein Beziehungs-Knatsch: Der damalige Ehemann der 58-Jährigen hatte mit einer anderen Frau eine Affäre. Das erfuhr dann seine Gattin, worauf sie begann, die «Neue» mit Schlötterlig» einzudecken.

Die Beleidigte, die wegen der Belästigungen Schlafstörungen bekam, erstattete eine Anzeige. Mindestens juristisch geendet hat der Streit nun kürzlich mit einem von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl.

Es werden über 1000 Franken fällig

Die 58-Jährige wurde wegen mehrfacher Beschimpfung verurteilt. Sie erhielt eine Geldstrafe von 2400 Franken. Da die Strafe bedingt ausgesprochen wurde, ist sie nicht zu bezahlen. Dies im Gegensatz zu einer zusätzlich verhängten Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten von 800 Franken.

Und wie ging es weiter mit dem Ehepaar? Es ist mittlerweile offiziell getrennt, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist.

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