Himmelslaternen: Romantisch oder gefährlich?
Der Bezirk Hinwil ist gespalten. Mittendurch zieht sich ein Himmelslaternen-Graben. Während im Südwesten des Bezirks Verbote herrschen, ist das Steigenlassen der Laternen im Nordosten erlaubt (siehe Grafik unten). Offenbar sind sich die Gemeinden uneinig, was sie von den kleinen Heissluftballonen halten sollen. Eine Umfrage zeigt: Die Bedenken, die man in einzelnen Gemeinden hegt, sind in anderen kein Grund für ein Verbot.
In rauen Mengen abgelassen
Bereits 2013 haben Hinwil und Bubikon ein komplettes Himmelslaternen-Verbot ausgesprochen. «Aus Sicherheitsgründen», wie der Bubiker Gemeindeschreiber Matthias Willener sagt. «Teilweise wurden sie in rauen Mengen abgelassen. Unter anderem auch mitten auf der Strasse neben einer Tankstelle.» Zudem wisse man nicht, wo sie wieder runtergehen. «Wir befinden uns hier mitten in einem Landwirtschaftsgebiet mit Scheunen», sagt Willener.
Seither hält man in Bubikon am generellen Verbot fest. «Es gibt keinen Grund für eine andere Beurteilung.» Es gäbe ganze Kantone und Bundesländer, in denen ein solches Verbot existiere. Er gehe davon aus, dass sich die Leute auch an das Verbot hielten, sagt Willener. «Zumindest in Bubikon habe ich seither keine Himmelslaterne mehr gesehen.»
Verbot präventiv eingeführt
«Ich finde sie zwar auch schön», sagt Katharina List, Leiterin der Abteilung Sicherheit in Hinwil. «Aber die Laternen können sich beim Start entzünden oder Brände auslösen, wenn sie in brennendem Zustand abstürzen.» Weil sich die Anfragen damals sehr häuften, habe der Gemeinderat sie verboten, sagt List. «Nebst den Sicherheitsgründen auch wegen den Rückständen, Metall- und Holzgestänge, die auf den Wiesen liegen bleiben.»
Das Verbot in Hinwil habe man präventiv eingeführt. Zu einem Vorfall mit Himmelslaternen sei es ihres Wissens noch nie gekommen, sagt List. Trotz Verbot erhalte man jedes Jahr noch «eine Handvoll» anfragen.
«Brandgefahr ist zu gross»
Während man in Bubikon mit dem Landwirtschaftsgebiet argumentiert, verweist man in Rüti aufs Siedlungsgebiet. Anträge auf das Steigenlassen von Himmelslaternen würden aus feuerpolizeilichen Gründen abgelehnt, sagt Gemeindeschreiber Andreas Sprenger. «Die Brandgefahr im dicht besiedelten Gebiet ist zu gross.» Der Brandsatz sei gross, die Flugbahn nicht bestimmbar und das Risiko zu hoch, wenn die Himmelslaterne in einem Baum oder Haus hängenbleibe.
In Seegräben wiederum sind die Naturschutzzonen der Grund. «Niedergehende Himmelslaternen könnten dort zu Verunreinigungen führen», sagt Gemeindeschreiber Marc Thalmann. Man erteile deshalb generell keine Bewilligungen.
Luftballon mit Wunderkerze
Anders tönt es im Nordosten des Bezirks. «Wir haben kein solches Verbot», sagt der Bäretswiler Gemeindeschreiber Felix Wanner lakonisch. Auch in Fischenthal ist das Ablassen von Himmelslaternen erlaubt, jedoch bewilligungspflichtig. Die Nachfrage sei allerdings sehr gering bis null, sagt Jasmin Lang, Leiterin der Fischenthaler Einwohnerkontrolle. «Seit ich hier arbeite, ging noch keine Anfrage ein.»
«Wir wollen nicht Sachen verbieten, die offensichtlich ein Bedürfnis sind.» Manfred Hohl, stellvertretender Stadtschreiber, Wetzikon
In Wald ist das Steigenlassen der Himmelslaternen laut Sachbearbeiterin Brigitte Bader nicht einmal bewilligungspflichtig. «Wir raten jedoch aus Sicherheitsgründen sehr davon ab und schlagen als Alternative vor, Luftballone mit Wunderkerzen steigen zu lassen», sagt Bader. Würden trotz gegenteiligem Ratschlag Laternen abgelassen, verteile man keine Busse. «Die Verantwortung und entsprechende Konsequenzen trägt aber der Veranstalter.»
In Dürnten verweise man bei den sehr seltenen telefonischen Anfragen auf die feuerpolizeilichen Vorschriften, sagt Gemeindeschreiber Daniel Bosshard. Wenn bei Trockenperioden offene Feuer verboten werden, betreffe dies auch Himmelslaternen. «Auch wenn kein generelles Verbot von offenem Feuer ausgesprochen wurde, müssen Himmelslaternen mit gesundem Menschenverstand eingesetzt werden», sagt Bosshard.
Weniger Emissionen als Feuerwerksraketen
In Wetzikon wird das Thema liberal gehandhabt. Himmelslaternen zählen hier zur Kategorie «Feuerwerk» und sind deshalb am 1. August und an Silvester erlaubt. «Wir wollen nicht Sachen verbieten, die offensichtlich ein Bedürfnis sind», sagt Manfred Hohl, stellvertretender Gemeindeschreiber. Gerade die Himmelslaternen solle man nicht per se verbieten. Im Gegensatz zum Feuerwerk, das überall abgelassen werde, verursachten die Laternen keinen Lärm und somit weniger Emissionen. «So gesehen beeinträchtigen sie die Umwelt sogar weniger.»