66'000 verbotene Porno-Dateien heruntergeladen
«Sehr viele»: Selbst der Verteidiger des Mannes, der kürzlich vor Bezirksgericht Uster stand, fasste die Menge der verbotenen Handlungen seines Mandanten nur noch in diesem allgemeinen Begriff zusammen. Denn der Beschuldigte hatte über etwa fünf Jahre hinweg nicht einfach ab und zu mal illegales Datenmaterial aus dem Internet heruntergeladen, sondern in sehr grossen Mengen.
Kinder, Tiere, Gewalt
Rechnet man die in der Anklageschrift aufgelisteten Dateien zusammen, kommt man auf 64’205 Bilder und 2088 Filme. Insgesamt also über 66’000 Dokumente. Vielleicht waren es sogar noch mehr, steht doch in der Anklage vor diesen Zahlen der Begriff «mindestens».
Es sind Dokumente, die allesamt Verbotenes zeigen. Beim grössten Teil handelt es sich um Fotos von Minderjährigen, die in Sexszenen verwickelt sind. Ferner um Bilder von sexuellen Handlungen zwischen Menschen und Tieren sowie Gewaltdarstellungen an Erwachsenen, wobei einige wenige Filme mit einer Tötung enden.
«Ich habe die Bilder nicht gesammelt, sondern einfach
nicht gelöscht.»
Erklärung des Angeklagten zur Menge der Dateien
Der Angeklagte war voll geständig. Der 50-jährige Glattaler befindet sich bereits in einer Therapie und hat «komplett aufgehört, sexuelle Inhalte zu konsumieren». Auch legale Pornobilder und -filme schaue er sich nicht mehr an.
Die tausenden Dateien, die er am Computer herunterlud und teilweise über ein geschlossenes Netzwerk auch anderen Pornokonsumenten zugänglich machte, habe er jedoch nicht gezielt auf seinen Festplatten gespeichert. «Ich habe die Bilder nicht gesammelt, sondern einfach nicht gelöscht», erklärte er.
Verpflichtung, weiterhin Therapie zu besuchen
Da es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, war die Strafe bereits klar und wurde noch durch das Gericht bestätigt: 24 Monate bedingt wegen mehrfacher Pornografie und Gewaltdarstellungen. Zudem muss der Verurteilte seine bereits begonnene, sogenannt deliktspezifische Therapie die nächsten zwei Jahre weiterführen. Die von den Behörden beschlagnahmten Festplatten mit den illegalen Dateien werden vernichtet.
Im Weiteren hat der Glattaler, der seit Jahren nicht arbeitet und laut eigenen Aussagen auch nicht vorhat, an diesem Zustand etwas zu ändern, die Verfahrenskosten von gegen 6000 Franken zu tragen. Da er fast 70’000 Franken Schulden hat, bleibt diese Forderung möglicherweise aber ungedeckt.
«Man kann man nur den Kopf schütteln.»
Vorsitzender Richter zu den Taten
«Sie kommen relativ glimpflich davon mit dieser Strafe», betonte der vorsitzende Richter gegenüber dem 50-Jährigen. Denn eigentlich sollte man sich für das Betrachten jedes einzelnen der heruntergeladenen Bilder schämen, stecke doch hinter jedem Bild und jedem Film der Missbrauch eines Menschen. Über das Verhalten des Glattalers und die riesige Menge der Pornos, die er sich besorgte, «kann man nur den Kopf schütteln», sagte der Richter am Schluss des Prozesses. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hier gibt es Hilfe
Wer sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt und etwas dagegen tun möchte, für den gibt es seit dem Sommer 2021 auch in der Schweiz das in Deutschland schon seit mehreren Jahren laufende, staatlich unterstützte Programm «Kein Täter werden». Über die Website www.kein-taeter-werden.ch finden Betroffene Zugang zu einem kostenlosen Behandlungsangebot. Ferner können sie – aber auch ihre Angehörigen und andere Interessierte – dort Informationen zum Thema abrufen. (ehi)